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Wählerverzeichnis für Kommunalwahl berichtigen lassen

Wenn das Wählerverzeichnis falsche Angaben enthält oder unvollständig ist, können Sie dies korrigieren lassen. 

Beschreibung

Dies ist ab dem 20. Tag vor der Wahl (= Beginn der Einsichtnahmefrist) nur noch auf einen Einspruch hin oder von Amts wegen möglich.  Der Einspruch ist nur bis zum 16. Tag vor der Wahl möglich (= Ende der Einsichtnahmefrist). Er ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wohnortgemeinde zu erheben. Die Gemeinde macht die Entscheidung über den Berichtigungsantrag den Beteiligten spätestens am 4. Tag vor der Wahl bekannt.

Die Gemeinde kann das Wählerverzeichnis, wenn dieses offensichtlich unrichtig oder unvollständig ist, jederzeit korrigieren.

Erforderliche Unterlagen

beweiskräftige Unterlagen, die das Korrekturbedürfnis im Wählerverzeichnis belegen beziehungsweise bei fehlendem Eintrag ein Nachweis der Wahlberechtigung

Gebühren

keine

Fristen

Auslegezeitraum: vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu den allgemeinen Öffnungszeiten

Rechtsgrundlage

Verfahrensablauf

Das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl lassen Sie folgendermaßen berichtigen:

  • Nach Einsicht stellen Sie einen Fehler im Wählerverzeichnis fest oder Sie sind nicht eingetragen, obwohl Sie wahlberechtigt sind.

  • Sie legen Einspruch ein und belegen die Tatsachen durch geeignete Beweismittel.

  • Die Behörde korrigiert das Wählerverzeichnis oder versendet einen ablehnenden Bescheid. Im Falle der nachträglichen Eintragung erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung.

Voraussetzungen

Das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl kann unter folgenden Voraussetzungen berichtigt werden:

  • Soweit sich das Wählerverzeichnis als fehlerhaft erweist, wird das Wählerverzeichnis korrigiert.

  • Soweit eine Wahlberechtigung trotz fehlendem Eintrag nachgewiesen werden kann, wird das Wählerverzeichnis entsprechend ergänzt.

Bearbeitungsdauer

etwa 1 Woche

Anträge/Formulare

keine

Siehe auch

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Wahlamt

Amtsleiter Dr. Tim Hoppe

Wahlamt
Organisation und Durchführung von Wahlen

Julius-Bremer-Straße 10
D-39104 Magdeburg