Vorschläge zur Neubildung des Jugendhilfeausschusses
Vorschläge bis 1. Mai schriftlich ans Jugendamt
Der Jugendhilfeausschuss ist nach Paragraf 4 und Paragraf 5 der Satzung des Jugendamtes der Landeshauptstadt Magdeburg - Amtsblatt Nr. 36, vom 18. Dezember 2015, aus den von ihnen zu benennenden Mitgliedern und Stellvertretenden neu zu bilden.
Für jedes Mitglied ist nur ein stellvertretendes Mitglied zu benennen. Die Vorschläge müssen folgende Angaben enthalten:
Name, Vorname
Geburtsdatum
Anschrift
Tätigkeit/Arbeitsstelle
Email-Adresse
Vorschläge sind gemäß Paragraf 5 Absatz 1 bis 3 bis zum 1. Mai 2024 in Papierform an folgende Adresse zu senden:
Jugendamt Landeshauptstadt Magdeburg
Doreen Ziegenfuß
Geschäftsführung Jugendhilfeausschuss
Wilhelm-Höpfner Ring 1
39116 Magdeburg
Der Stadtrat wählt aus den vom Jugendamt erstellten Bewerbungslisten den neuen Jugendhilfeausschuss.