Europaring
Magdeburg
Stadtfeld Ost
39108 Magdeburg
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Nutzung, derzeit
Freifläche, unbebaut
Die Nutzung kann zu Wohnzwecken und/oder Wohnzwecken mit anteiliger Nutzung für freie Berufe gemäß § 34 BauGB i.V.m. § 4 und § 13 BauNVO erfolgen. Hierbei ist eine Bebauung mit mindestens 2 Vollgeschossen zwingend. Eine rein gewerbliche Nutzung ist nicht zulässig.
Die abschließende Beurteilung der Zulässigkeit eines konkreten Bauvorhabens auf den Parzellen kann erst im Zuge eines entsprechenden Verfahrens (Bauvoranfrage/Bauantrag) geklärt werden.
Katasterdaten
Flur | 346 | |
Flurstücke | 49 (tlw.) |
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10068 |
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10073 (tlw.) |
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10072 (tlw.) |
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Verkaufsgröße insg. |
ca. 2.215 m² |
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Parzellengröße bei Teilung jeweils ca. 970 m² |
zzgl. Zufahrt ca. 275 m² |
Lagebeschreibung
Das Grundstück liegt westlich des Stadtzentrums von Magdeburg im Stadtteil Stadtfeld Ost, östlich angrenzend an den Europaring und nördlich der Großen Diesdorfer Straße. Die Umgebungsbebauung besteht im Osten aus einem mehrgeschossigen Wohngebäude und daran angrenzenden kleinteiligen Gewerbegebäuden. Im Norden grenzt das Grundstück an vorhandene Eigenheimbebauung mit anteiliger Wohn- und Gewerbenutzung an. Südlich des Grundstücks befindet sich ein Gewerbebetrieb.
Erreichbarkeit
Straßenbahnlinien 1 und 6 |
ca. 120 m |
Anbindung Stadtmitte |
ca. 2,3 km |
Anbindung Magdeburger Ring |
ca. 1,5 km |
Die verkehrliche Erschließung ist durch die angrenzende Barlachstraße gesichert. Die Versorgungsleitungen für Gas, Strom, Wasser und Abwasser sind im öffentlichen Straßenraum der Barlachstraße vorhanden. Ein Anschluss an die Fernwärmeversorgung ist über den Europaring technisch möglich. Hausanschlüsse sind bei einem Bauvorhaben neu zu beantragen. Für den Anschluss an die Abwasserentsorgung ist eine gemeinschaftliche Grundstücksentwässerungsanlage (GEA) für beide Parzellen zu errichten. Im Falle eines geteilten Verkaufs ist der o. g. Anschlusskanal mit Übergabeschacht zu errichten. Für alle an der GEA angeschlossenen Privatgrundstücke ist eine gesamtschuldnerische Haftung für Revisionsmaßnahmen der privaten GEA vertraglich zu vereinbaren.
BesonderheitenAufgrund der Verkehrssituation des Europarings (hohes Verkehrsaufkommen und Straßenbahnverkehr) sowie der verschiedenen angrenzenden Gewerbenutzungen sind im Bereich der zu veräußernden Grundstücke erhöhte Schallimmissionen zu verzeichnen, so dass ggf. mit Auflagen zur Realisierung passiver Schallschutzmaßnahmen zu rechnen ist. Voraussichtlich muss hierzu ein entsprechendes Schallschutzgutachten erstellt werden.
Nördlich der Parzelle 1 ist in einer Breite von 5,00 m ein öffentlicher Fuß- und Radweg vorgesehen, der die Barlachstraße mit dem Europaring verbindet (s. Lageplan). Diese Fläche verbleibt im Eigentum der Landeshauptstadt Magdeburg.
Auf der Parzelle 1 befinden sich im westlichen Teil Kabelverteilerschränke sowie im Bereich des Fuß- und Radweges Europaring Kabeltrassen der MVB einschließlich Schutzstreifen (1 e die auf den Parzellen 1 und 2 lasten. Des Weiteren befindet sich im westlichen Bereich der Parzellen 1 und 2 eine Stromleitung der Stadtbeleuchtung der Landeshauptstadt Magdeburg (Schutzstreifen 1 m) sowie im Bereich der Parzelle 1 der Schutzstreifen einer Fernwärmeleitung der SWM (Schutzstreifenbreite: jeweils 1,5 m von der äußeren Leitung). Die vorgenannten Anlagen werden im Rahmen des Verkaufs bzw. der Vergabe der Grundstücke grundbuchlich gesichert. Die ebenfalls im Bereich der Parzellen 1 und 2 verlaufende Trinkwasserleitung der SWM ist stillgelegt und kann bei Bedarf durch das Versorgungsunternehmen entfernt werden. Diese Anlagen sind auf dem Leitungsplan (Seite 4) gesondert dargestellt.
Die im Lageplan als Zufahrtsfläche (ca. 275 m2 groß) dargestellte Grundstücksfläche dient der verkehrlichen Erschließung der Parzellen 1 und 2 sowie des Gewerbegrundstücks Barlachstraße 12. Für den Eigentümer des Grundstücks Barlachstraße 12 wird im Rahmen des Verkaufs bzw. der Vergabe der Grundstücke eine Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen. Bislang ist die Erschließung des Gewerbegrundstücks Barlachstraße 12 durch Gestattungsvertrag geregelt, in den die Erwerber/Erbbauberechtigten mit dem Grundstückserwerb eintreten.
Die jeweils ca. 970 m2 großen Parzellen 1 und 2 können alternativ zusammen oder separat erworben werden. In beiden Fällen ist die Zufahrtsstraße mit zu erwerben. Im Falle eines separaten Erwerbs der Parzellen 1 und 2 ist die Zufahrtsfläche von beiden künftigen Eigentümern/Erbbauberechtigten zu jeweils 1/2 Anteil gemeinschaftlich zu erwerben. Entsprechend sind auch die Angebote abzugeben.
Die Liegenschaft wird vor dem Verkauf durch die Landeshauptstadt Magdeburg vermessen. Die entstehenden Katasterkosten haben die Erwerber/Erbbauberechtigten zu tragen. Bei separatem Verkauf jeweils zur Hälfte.
Im Falle einer Einfriedung des Grundstücks durch den späteren Erwerber/Erbbauberechtigten ist an der westlichen Grenze zum Fuß- und Radweg des Europarings ein mindestens 0,5 m breiter Streifen von einer Einfriedung ausgenommen und freizuhalten.
Das Grundstück (geteilt oder ungeteilt) wird verkauft/vergeben wie es steht und liegt. Neben dem Erwerb ist alternativ auch die Vergabe eines Erbbaurechts möglich. Baulasten bestehen nicht.
Abmessungen Grundstück (Parzellen 1 und 2 insgesamt)
östliche und westliche Grundstücksgrenze |
ca. 67,2 m |
nördliche Grundstücksgrenze |
ca. 32,7 m |
südliche Grundstücksgrenze |
ca. 33,0 m |
Im Rahmen der Bebauung ist der vorhandene Geländeunterschied zum Fuß- und Radweg des Europarings durch den späteren Erwerber/Erbbauberechtigten auszugleichen.
Sonstige BedingungenAlle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des Vertrages stehen, hat der Erwerber/Erbbauberechtigte zu tragen.
Interessenten geben bitte ein schriftliches, verbindliches Angebot in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Angebot zum Grundstück Europaring" bis zum 17.06.2024 unter der Anschrift
Landeshauptstadt Magdeburg
Die Oberbürgermeisterin
Fachbereich Liegenschaftsservice
Julius-Bremer-Straße 8-10
39104 Magdeburg
ab.
Angebote, die per E-Mail, Fax oder nach Ablauf der Frist eingehen, finden keine Berücksichtigung.
Vor Abschluss des Kauf- bzw. Erbbaurechtsvertrages muss der Erwerber/Erbbauberechtigte die Finanzierung nachweisen. Die Vergabe erfolgt freibleibend nach Höchstgebot.
Die Verhandlungen werden vorbehaltlich der Zustimmung der städtischen Gremien geführt.