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Städtebauförderung ab Programmjahr 2020

Die Städtebauförderung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen ist eines der wichtigsten Instrumente zur Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung.

Immer wieder neue und sich ändernde Anforderungen wie Klimaschutz und Klimaverträglichkeit, Digitalisierung und demografischer Wandel, Strukturveränderungen bei Handel und Gewerbe, die Erneuerung der kommunalen Infrastruktur, aber auch die Zuwanderung sowie die Erhaltung der städtebaulichen Identität und die soziale Integration wirken sich auf das Zusammenleben in Stadt und Land aus.

Hier setzt die Städtebauförderung an und unterstützt Städte und Gemeinden bei der Bewältigung dieser und weiterer städtebaulicher Aufgaben.

Dafür erhalten die Kommunen Finanzhilfen aus den Bundes- und Landeshaushalten, die mit eigenen Haushaltsmitteln kofinanziert werden.

Beginnend mit der „Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020“ vom Mai 2020 zwischen dem Bund und den 16 Bundesländern  wurde die Städtebauförderung umstrukturiert – statt der bisherigen Aufgliederung in fünf Programme („Stadtumbau“, „Die soziale Stadt“, „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, „Städtebaulicher Denkmalschutz“, „Kleinere Städte und Gemeinden“) erfolgt eine Bündelung in den drei Programmen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“.

Bewährte Fördervoraussetzungen bleiben bestehen und werden durch zukunftsorientierte Anforderungen und Bedingungen ergänzt.

So sind Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere zur Verbesserung der grünen Infrastruktur, grundlegend für eine Förderung.

Weitere Schwerpunkte sind die Verstärkung der interkommunalen Zusammenarbeit, die Stärkung von Stadt-Umland-Beziehungen sowie die Unterstützung zivilgesellschaftlichen Engagements.

Auch für die Landeshauptstadt Magdeburg greifen daher künftig die neuen Städtebauförderprogramme:

Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne

Ziele
  • Erhalt und Revitalisierung von Stadt- und Ortskernen
  • Aufwertung und Weiterentwicklung öffentlicher Räume
  • Erhalt von Stadtbereichen mit denkmalwerter Bausubstanz
  • Sicherung und städtebauliche Aufwertung zentraler Versorgungsbereiche, insbesondere zur Sicherstellung eines tragfähigen Angebots von Dienstleistungen und Einzelhandel
  • Verbesserung städtischer Mobilität
Maßnahmen / Fördergegenstände
  • Städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Stärkung der Stadt- und Ortskerne einschließlich historischer Zentren
  • Citymanagement, Unterstützung privater Vorhaben
Fördergebiete
  • Altstadt (Stadtteil »01 - Altstadt«)
  • Siedlung Reform (Erhaltungssatzungsgebiet »Siedlung Reform« nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB)
  • Stadtfeld (Stadtteile »24 - Stadtfeld Ost« und »26 - Stadtfeld West«
  • Sudenburg (Stadtteil »30 - Sudenburg«)
  • Ostelbien (Stadtteile »02 - Werder«, »56 - Cracau« und »52 - Brückfeld«)

Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten

Ziele
  • Stabilisierung und Aufwertung benachteiligter Stadtviertel
  • Erhöhung von Wohnqualität und Nutzungsvielfalt
  • Verbesserung der Integration und Inklusion, Bildung und
  • Beschäftigung sowie Generationen- und Umweltgerechtigkeit
  • Förderung von städtebaulichen Maßnahmen für Sport,   
  • Gesundheit und Kultur
  • Aktive Bürgerbeteiligung im Stadtteil
Maßnahmen / Fördergegenstände
  • Investitionen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse,
  • des Wohnumfelds und der sozialen Infrastruktur
  • Unterstützung des Quartiersmanagements als Anlaufstelle   
  • und zur Organisation von Projekten und Bürgerbeteiligung
Fördergebiete
  • Barleber See (Stadtteil »72 - Barleber See«)
  • Leipziger Straße (Stadtteil »36 - Leipziger Straße«)
  • Neustadt (Stadtteile »04 - Alte Neustadt« und »06 - Neue Neustadt«)
  • Nord (Stadtteile »10 - Kannenstieg« und »08 - Neustädter See«)
  • Südost (Stadtteile »44 - Buckau«, »46 - Fermersleben«, »48 - Salbke« und »50 - Westerhüsen«)

Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten

Ziele
  • Bewältigung des strukturellen und demografischen Wandels durch den familien-, generationen- und klimagerechten Umbau von Stadtquartieren
  • Stärkung der Innenentwicklung von Städten und Gemeinden
  • Aufwertung von Stadtquartieren
  • Anpassung städtischer Infrastrukturen, insb. im sozialen Bereich
Maßnahmen / Fördergegenstände
  • Erhalt von Altbauten in den Innenstädten
  • Neu- und Wiedernutzung von Industrie-, Verkehrs- und Militärbrachen, beispielsweise für den Wohnungsbau
  • Anpassung an den Klimawandel mit den Phänomenen Hitze, Trockenperioden, Starkregen und Hochwasser
  • Rückbau leerstehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Wohnungen
Fördergebiete
  • Neu Olvenstedt (Stadtteil »22 - Neu Olvenstedt«)
  • Nord nur Rückbau (Stadtteile »8 - Neustädter See« und »10 - Kannenstieg«)
  • Reform (Stadtteil »38 - Reform« ohne Erhaltungssatzungsgebiet „Siedlung Reform“)
  • Rothensee (Stadtteil »66 - Rothensee«)

Die bisherigen Städtebauförderprogramme werden aufgrund der vorliegenden Bewilligungen bis einschließlich des Programmjahres 2019 bis zum Haushaltsjahr 2023 auslaufen.

In den bisherigen Städtebauförderprogrammen sind keine Neubeantragungen von Maßnahmen mehr möglich.