Grillspaß in der Ottostadt
Zwei der acht Grillplätze der Ottostadt befinden sich im Stadtpark nahe der Brücke am Wasserfall und auf der Grünfläche östlich des Niemeyerwegs. Außerdem gibt es Grillwiesen im Herrenkrug in Höhe vom Fitnesscenter und auf der Grünfläche der Radstation an der Elbe im Wiesenpark. Darüber hinaus kann im Nordpark, im Florapark auf der Grünfläche am Teich, in der Fröbelstraße und in der Glacis-Anlage nahe dem Adelheidring gegrillt werden.
Jedoch sind alle Grillfreunde dazu angehalten, Müll nicht achtlos auf den Flächen zurückzulassen, sondern mitzunehmen und ordnungsgemäß zu beseitigen. Asche und Holzkohlereste sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Es liegt in der Eigenverantwortung, für die Sauberkeit auf den Plätzen zu sorgen. Nur so kann es auf den ausgewiesenen Flächen auch in Zukunft ein ungetrübtes Grillvergnügen geben.
Grillverbot ab Waldbrandstufe 3
Bei Waldbrandgefahr, also ab Waldbrandgefahrenstufe 3, ist das Grillen auf den kommunalen Grillwiesen bis zur Neueinstufung der Gefahr untersagt.
Kontrolle von Regelverstößen
Geregelt wird das Grillverbot in § 6 Abs. 5 Grünanlagensatzung der Landeshauptstadt Magdeburg. Die Einhaltung wird regelmäßig durch das Ordnungsamt kontrolliert und Regelverstöße entsprechend geahndet.
Selbstständig zur Waldbrandgefahr informieren
In der Regel verringert sich die Waldbrandgefahr durch die nächsten ergibigen Regenfälle. Die Waldbrandgefarenstufen werden dann ensprechend neu bewertet und ausgerufen.
Bitte informieren Sie sich, bevor Sie auf den öffentlichen Grillwiesen grillen, welche aktuelle Waldbrandgefahrenstufe derzeit ausgerufen ist.
Übersicht der Grillplätze
Verhaltensregeln
- Der Grillplatz darf von allen Bürgern der Stadt Magdeburg und deren Gästen benutzt werden und ist unentgeltlich.
- Die Nutzung der Grillplatzfläche geschieht auf eigene Gefahr. Die jeweiligen Benutzer haften finanziell für Schäden, die während der Benutzung an der Fläche entstehen.
- Zum Grillen darf nur Holzkohle oder Gas auf dafür bestimmten Geräten verwendet werden und die Feuerstelle ist ständig zu beaufsichtigen. Während des Grillens ist geeignetes Material zum Löschen eines Feuers vorzuhalten (Wasser, Sand, Feuerlöscher).
- Der Verkauf von Waren aller Art - einschließlich der Abgabe von Getränken und Speisen - ist untersagt.
- Die Grillfläche ist nach dem Grillen zu beräumen und zu reinigen. Die Asche ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Sonstige Abfälle sind mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Jeder unnötige Lärm ist zu vermeiden. Der Grillplatz darf zwischen 23.00 Uhr und 8.00 Uhr nicht genutzt werden.
- Hunde sind an der Leine zu führen.
- Zelten, Campieren und Übernachtungen sind verboten.
- Das Befahren, Parken und Abstellen von motorisierten Fahrzeugen ist nicht gestattet.
- Sollte das Feuer außer Kontrolle geraten, zögern Sie nicht, die Feuerwehr über Notruf 112 zu alarmieren.
- Ab Waldbrandstufe 3 besteht ein generelles Grillverbot.