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Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft

Allgemein

Es gibt Kinder und Jugendliche, bei denen Eltern aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage sind, angemessen zu erziehen und die Verantwortung für ein Kind zu tragen. Diese jungen Menschen haben in ihrer Familie häufig die Erfahrung von Benachteiligung und Beeinträchtigung gemacht. 

Andere kommen als unbegleitete minderjährige Ausländer nach Deutschland. Die Eltern können aus dem Ausland ihre Verantwortung nicht wahrnehmen und die jungen Menschen benötigen Unterstützung bei ihrem Ankommen in Deutschland.

Für diese Kinder übernimmt das Jugendamt Magdeburg die elterliche Sorge.

Unter elterlicher Sorge versteht man, das Recht und die Pflicht, sich um alle Angelegenheiten eines Kindes zu kümmern und es rechtlich zu vertreten.

Nimmt das Jugendamt die gesamte elterliche Sorge wahr, spricht man von einer Vormundschaft. Wenn das Jugendamt nur in einzelnen Wirkungskreisen das Sorgerecht hat, handelt es sich um eine Pflegschaft.

Näheres zur Vormundschaft und Pflegschaft finden Sie hier:

Vormundschaft erklärt · Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft

Unter dem untenstehenden Link finden Sie eine Broschüre, die jungen Menschen erklärt, welche Rechte sie haben und welche Aufgaben der Vormund hat. Im zweiten Teil des Heftes finden Eltern, Betreuerinnen und Betreuer und Pflegeeltern grundlegende Informationen zur Vormundschaft.

Dein Vormund vertritt Dich (bmfsfj.de)

Ansprechpartner

Frau Hoffmann

Tel.: 0391/ 540 3822
Beatrix.Hoffmann@jga.magdeburg.de

Frau Hünecke

Tel.: 0391/540 3837
Julia.huenecke@jga.magdeburg.de

Frau Rätsch

Tel: 0391/ 540 3819
Kerstin.Raetsch@jga.magdeburg.de

Frau Träger

Tel.: 0391/ 540 3821
Ewa.Traeger@jga.magdeburg.de

Frau Chein

Tel.: 0391/ 540 3836
Silke.Chein@jga.magdeburg.de

Michael Nahrstedt

Tel.: 0391/ 540 3835

Michael.Nahrstedt@jga.magdeburg.de



Teamleitung: 

Herr Henneicke

Tel.: 0391/ 540 2312

Volker.henneicke@jga.magdeburg.de

Ehrenamtliche Vormundschaft

Otto vertritt Jugendliche – Ehrenamtliche Vormundschaft für Kinder und Jugendliche

Klara* ist 7 und lebt in einer Wohngruppe. Zu ihren Eltern und ihrer Familie besteht kaum noch Kontakt. Sie haben sich nicht um Klara kümmern können. Ihr Alltag wird von Profis gestaltet, die sich gut kümmern, aber oft wechseln. Sie hätte gerne jemanden, der sich nur um sie sorgt.

Justins* Mutter ist 16 und alleinerziehend. Sie braucht als junge Mutter Unterstützung. Das Sorgerecht für ihren Sohn kann sie selbst nicht ausüben, weil sie minderjährig ist.

Fatima* und Hussein* sind 15 und vor dem Krieg in ihrer Heimat Syrien geflohen. Die Eltern leben noch dort, können ihnen aber keine gute Perspektive bieten.

Jedes Jahr werden in Magdeburg für rund 60 Kinder und Jugendliche engagierte Menschen gesucht, die eine Vormundschaft übernehmen, weil die Eltern das Sorgerecht nicht ausüben können.

Es gibt Kinder und Jugendliche, bei denen Eltern aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage sind, angemessen zu erziehen und die Verantwortung für ein Kind zu tragen. Diese jungen Menschen haben in ihrer Familie häufig die Erfahrung von Benachteiligung und Beeinträchtigung gemacht.

Andere kommen als unbegleitete minderjährige Ausländer nach Deutschland. Die Eltern können aus dem Ausland ihre Verantwortung nicht wahrnehmen und die jungen Menschen benötigen Unterstützung bei ihrem Ankommen in Deutschland.

Das Jugendamt sucht Menschen, die sich engagieren und die Zukunft dieser Kinder und Jugendlichen in Magdeburg mitgestalten möchten.

Was sind meine Aufgaben?

In der Vormundschaft werden Sie persönlicher Ansprechpartner für ein Kind und übernehmen die rechtliche Vertretung. Sie beraten und begleiten den jungen Menschen in vielen Fragen, setzen sich für seine Kinderrechte ein und treffen als Sorgeberechtigter in seinem Interesse Entscheidungen, z. B. in Fragen von Unterbringung, ärztlicher Versorgung, Schule und beruflicher Integration. Es ist auch möglich, nur einzelne Aufgaben für einen jungen Menschen zu übernehmen. Oder sie engagieren sich als Pate für ein Kind.

Hierbei arbeiten Sie mit verschiedenen Partnern wie Jugendhilfeeinrichtungen, Schulen, Ärzten, dem Jugendamt und anderen Ämtern zusammen und stimmen sich in Ihrem Engagement ab.

Was muss ich mitbringen?

Grundsätzlich kann sich jeder volljährige Mensch als Vormund engagieren. Es gibt keine formale  Mindestqualifikation, da die Vormundschaft ehrenamtlich geführt wird. Wichtig wäre uns, dass Sie ein offenes Ohr für die Interessen der jungen Menschen haben und für eine dauerhafte persönliche Beziehung bereit sind. Die jungen Menschen erwarten, dass Sie sich für sie engagieren und sich für ihre Belange einsetzen.

Sie sollten verlässlich, durchsetzungsfähig und kooperationsbereit sein. Bei der Vormundschaft für unbegleitete minderjährige Ausländer wären Sprachkenntnisse natürlich von Vorteil.

Da das Jugendamt dem Familiengericht die Vormünder vorschlägt, werden wir mit Ihnen im Vorfeld Gespräche führen, um zu reflektieren, ob und wie weit für Sie ein Engagement in Betracht kommt. Sie können selbstverständlich auch Wünsche äußern, in welchem Umfang und für wen Sie sich eine Vertretung vorstellen können, beispielsweise im Hinblick auf Alter, Sprache und Geschlecht.

Welche Rahmenbedingungen gibt es für meine Arbeit?

Bevor Sie die verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen werden Sie auf die Aufgabe vorbereitet. Während Sie die Vormundschaft führen, können Sie sich jederzeit beraten lassen. Außerdem stellen wir Ihnen umfangreiches Material für Ihr Engagement zur Verfügung.

Rechtlich sind Sie unabhängig und niemand ist für Sie weisungsberechtigt. Allerdings müssen Sie dem Familiengericht, das Sie bestellt, jährlich über die Lebenssituation des jungen Menschen, den Sie vertreten, berichten.

Die Vormundschaft ist ein Ehrenamt. Das heißt, dass Sie sie unentgeltlich führen. Der Aufwand, den Sie betreiben müssen, wird Ihnen jedoch vom Familiengericht ersetzt. Hierfür wird eine Pauschale von jährlich 425,00 EUR gezahlt – bei höherem Aufwand im Einzelfall auch mehr.

Der Zeitaufwand für eine Vormundschaft hängt sehr stark davon ab, wie viel Unterstützung der junge Mensch braucht, für den Sie sich engagieren möchten und kann daher schwer eingeschätzt werden.

Wie lange die Vormundschaft dauert hängt vom Alter des jungen Menschen ab, den Sie vertreten. Sie endet meistens erst mit seiner Volljährigkeit.

Eine Vormundschaft ist nicht nur verantwortungsvolles Engagement für ein Kind. Sie soll auch Spaß machen. Wir wünschen uns, dass Sie sich für die Kinder und Jugendlichen Zeit nehmen und Dinge mit ihnen unternehmen. Es ist schön, sie wachsen zu sehen. Von Zeit zu Zeit organisieren wir Aktivitäten für Kinder, Jugendliche und Vormünder.

An wen kann ich mich wenden?

Wenn Sie sich engagieren möchten oder Fragen haben, würden wir uns freuen, wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen.

Am besten erreichen Sie uns per Mail unter: vormundschaft@jga.magdeburg.de.

Oder rufen Sie direkt im unter 0391/ 540 3835 an und hinterlassen eine Telefonnummer.

Wir rufen Sie dann in jedem Fall kurzfristig zurück.