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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen Sie z.B. für die Teilnahme an einer öffentlichen Ausschreibung oder für eine Gewerbeanmeldung.

Für die vom Fachbereich Finanzservice der Landeshauptstadt Magdeburg festgesetzten Steuern und Gebühren erhalten Sie auf Antrag eine Bescheinigung, ob Sie steuerlich geführt sind und ob Zahlungsrückstände bestehen.

Sie können zwischen zwei unterschiedlichen Arten der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung wählen:

  • Ausstellung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Vorlage bei Gewerbebehörden im Rahmen der Prüfung der gewerblichen Zuverlässigkeit oder für sonstige Verwendungszwecke (kostenpflichtig)
  • Ausstellung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen (kostenfrei)

Formulare für die Online-Beantragung und Online-Bezahlung finden Sie bei den Dokumenten.

Die kostenfreie Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen können Sie per Telefon oder formlos per Fax beantragen.

Ansprechpartnerin im Stadtsteueramt ist:

Frau Hagner

Hinweis für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis: Für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis benötigen Sie eine Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt Magdeburg. 

Bescheinigung in Steuersachen

Bescheinigung in Steuersachen

Eine Bescheinigung in Steuersachen wird benötigt, wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen. Dies kann gegenüber Behörden oder privaten Auftraggebern der Fall sein. Der Inhalt der Bescheinigung in Steuersachen beschränkt sich auf steuerliche Fakten, zum Beispiel, ob Sie mit Steuerzahlungen im Rückstand sind. Es kommt auch darauf an, ob sie rechtzeitig Steuern bezahlen und fristgerecht Steuererklärungen abgeben und ob Informationen zu Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten vorliegen.

Die Bescheinigung in Steuersachen können Sie formlos beantragen. Vorgaben für den Antrag gibt es nicht. Der Antrag kann schriftlich oder telefonisch bei dem für Sie zuständigen Finanzamt oder elektronisch über ELSTER gestellt werden. Damit der Antrag schnell von Ihrem Finanzamt bearbeitet werden kann, sollten Sie Ihre Steuernummer und die steuerliche Identifikationsnummer sowie die Anzahl der benötigten Bescheinigungen angeben und mitteilen, für welche Zwecke die Bescheinigung benötigt wird. Die Ausstellung der Bescheinigung durch das Finanzamt ist für Sie kostenfrei.

Bei Anmeldung auf Elster.de können Sie den Antrag auf eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung über folgenden Pfad einreichen: Formulare und Leistung --> alle Formulare --> sonstige Nachricht an das Finanzamt oder alternativ unter ELSTER - Kontaktformular für steuerliche Fragen  Der Antrag für das Finanzamt Magdeburg muss  folgende Angaben enthalten: Steuernummer, Name, Vorname, Anschrift, Identifikationsnummer (ID-Nummer), aktuelle Telefonnummer. Ohne Elsteranmeldung können Sie den Antrag unter dem folgenden Internetlink elektronisch stellen: Kontaktformular Antrag steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt Magdeburg Sollten Sie dazu noch Fragen haben, können Sie unter folgender Nummer - 0391/ 88 512 - Kontakt zum Finanzamt Magdeburg aufnehmen.

Welche Gebühren fallen an?

  • Für die Austellung einer kostenpflichtigen Unbedenklichkeitsbescheinigung wird je Exemplar eine Gebühr von 29,00 Euro zuzüglich Porto erhoben.

Bezahlmöglichkeiten

Per Kreditkarte (die Kreditkartenzahlung erfolgen im 3-D Secure Verfahren).

  • Visacard
  • Mastercard
  • PayPal

 

  • GiroPay 

Rechtgrundlage

Weitere Informationen

Zuständige Stelle