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Formulare

Für Antragstellungen sind die unten verlinkten Formulare, sofern vorhanden, zu verwenden. Liegt kein Formular vor so ist der entsprechende Antrag formlos zu stellen.

Hinweis:

Für die Bearbeitung von Anträgen ist von einer Bearbeitungszeit von mindestens einem Monat auszugehen. Dies begründet sich insbesondere bei komplexen Vorhaben durch die erforderliche Beteiligung weiterer Behörden (z.B. Untere Naturschutzbehörde, Untere Bodenschutzbehörde, Gewässerkundlicher Landesdienst, zuständiger Unterhaltungsverband eines Gewässers). Erlaubnisse und Genehmigungen können daher nicht kurzfristig erteilt werden.

Die untere Wasserbehörde bearbeitet und erteilt Erlaubnisse für folgende Gewässerbenutzungen:

Für nachfolgende Gewässerbenutzungen ist ein formloser Antrag zu stellen:

  • Abwassereinleitung in ein Gewässer (Oberflächengewässer oder Grundwasser), z.B. Kleinkläranlagen, Mischwasserentlastungen
  • erlaubnispflichtige Wasserentnahmen aus dem Grundwasser
  • Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern
  • Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser
  • Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern
  • Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer

Die untere Wasserbehörde bearbeitet und erteilt Genehmigungen für folgende bauliche Anlagen:

Folgende weitere Verfahren werden durch die untere Wasserbehörde geführt: