Inhalt

Amt für Statistik, Wahlen und Digitalisierung

Überblick

Verantwortliche Kommunalpolitik und rationelles Verwaltungshandeln setzen zuverlässige, unverzerrte, aktuelle, vergleichbare und schnell verfügbare Informationen voraus. Dafür müssen u.a. über die Stadt, ihre Strukturen und Entwicklung Daten gewonnen, wissenschaftlich aufbereitet und verständlich zur Verfügung gestellt werden. Das Amt für Statistik arbeitet ämterübergreifend. Seine Kunden sind vor allem die Ämter und Dezernate der Stadtverwaltung, der Oberbürgermeisterin und der Stadtrat, aber auch Wirtschaftsunternehmen, wissenschaftliche Institutionen, Bürger sowie Behörden des Landes und des Bundes. Die Arbeitsweise des Amtes wird wesentlich bestimmt durch das Datenschutzrecht (Statistische Geheimhaltung). Deshalb unterliegt das Amt für Statistik der räumlichen, personellen und organisatorischen Abschottung.

Hier das Organigramm des Amtes.


Aktuelles aus dem Amt

Unsere Leistungen und Gebühren finden Sie in unserer

Gebührensatzung.


Weitere Links:

Mietspiegel

Aktuelles

Der qualifizierte Mietspiegel (§ 558d Absatz 1 Satz 1 des BGB) der Landeshauptstadt Magdeburg wurde am 18.01.2024 als qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d des BGB Absatz 1 Satz 1 anerkannt.. Er ist vom 31.01.2024 bis zum 30.01.2026 gültig.

Der Mietspiegel wurde durch die Interessenvertretungen

  • Mieterverein Magdeburg u. U. e. V.,
  • Haus & Grund Magdeburg e. V.,
  • den Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e. V. und
  • Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e. V. bis zum 31.12.2023 gemäß § 558d des BGB Absatz 1 Satz 1 anerkannt.

Folgende Dokumente können nachstehend abgerufen werden.

Weiterhin stellt Ihnen das Amt für Statistik, Wahlen und Digitalisierung einen Online-Mietspiegelrechner zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass der Mietspiegelrechner eine von der Landeshauptstadt Magdeburg zur Verfügung gestellte Berechnungshilfe für die ortsübliche Vergleichsmiete ist. Angaben des Mietspiegelsrechners sind ohne Gewähr. Die oben genannte Mietspiegelbroschüre ist rechtlich bindend.


Grundlage für die Ermittlung des Mietspiegels

Das Mietspiegelreformgesetz vom 10.08.2021 verpflichtet Gemeinden ab 50.000 Einwohner*Innen - und damit auch Magdeburg - zur Erstellung eines Mietspiegels bis spätestens 01.01.2024.
Die Landeshauptstadt Magdeburg erhält somit das erste Mal seit gut 20 Jahren einen offiziellen Mietspiegel. Durch den Stadtratsbeschluss vom 27.01.2022 (DS0520/21) wurde das Amt für Statistik, Wahlen und Digitalisierung federführend mit der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels (§ 558d Absatz 1 Satz 1 des BGB) beauftragt. Im Gegensatz zu einem einfachen Mietspiegel wird ein qualifizierter Mietspiegel „nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt“ (§ 558d Absatz 1 Satz 1 des BGB).

Durch den Mietspiegel soll eine ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt werden, welche für mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt sorgt und somit die Zahl der Rechtsstreitigkeiten zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen verringert.



Arbeitskreis

Der Arbeitskreis Mietspiegel wird durch Vertretungen der Vermieter*innen, Mieter*innen, Verwaltung und Wissenschaft gebildet. Im konkreten handelt es sich dabei um folgende lokale Vertretungen:

  • AG Magdeburger Wohnungsbaugenossenschaften

  • Amt für Statistik, Wahlen und Digitalisierung

  • Fachbereich 67 Bau- und Umweltrecht

  • Haus & Grund Magdeburg e.V.

  • Mieterverein Magdeburg u.U.e.V.

  • OvGU – Institut für Mathematische Stochastik

  • Sozial- und Wohnungsamt

  • Fachbereich 64  Stadtplanung und Vermessung

Der Arbeitskreis ermöglicht, dass die Vertreter*innen ihre Expertise in die Mietspiegelerstellung einbringen können, die Mietspiegelerstellung transparent und nachvollziehbar geschieht und bildet letztendlich die Voraussetzung zur Anerkennung des Mietspiegels von den Interessenvertretungen der Mieter*innen und Vermieter*innen (Qualifizierung).

Befragte

Die Stichprobe der zu erhebenden Wohnung wird auf Basis einer Haushalts-Stichprobe aus dem Einwohnermelderegister erstellt.

Es werden vorrangig die Vermieter*innen bzw. Eigentümer*innen der Wohnung befragt. Identifiziert werden die Wohnungen über ein volljährig gemeldetes Haushaltsmitglied. Die Angaben zu den Eigentümer*innen stammen aus den der Verwaltung bekannt geworden Angaben zur Grundsteuer.

Unter den Umständen, dass ein/e Vermieter*in nicht eindeutig einer Wohnung zugeordnet werden kann, wird zur Klärung der Mietverhältnisse vorerst ein verkürzter Fragebogen an die Mieter*innen dieser Wohnung gerichtet.

Für die Befragung gilt gemäß StatG-LSA § 6 Absatz 1 in Verb. mit § 13 StatG-LSA und der Mietwerterhebungssatzung eine Auskunftspflicht. Die Auskunftserteilung kann durch die Vermieter*innen jedoch auch an andere volljährige und sachkundige Personen weitergegeben werden. Die Auskunftspflicht ist notwendig, um den Anforderungen an der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels gemäß Art. 238 EGBGB gerecht zu werden und die Repräsentativität der Datenerhebung zu gewähren.

Stichprobenumfang

Es werden Daten zu 15 000 Wohnungen erhoben, davon 10 000 aus Mehrfamilienhäusern und 5 000 aus Ein- und Zweifamilienhäusern und bei den Eigentümer*innen abgefragt.

Zum Zwecke der Plausibilisierung und Qualitätssicherung werden parallel 1 000 zufällig aus der Vermieterstichprobe ausgewählte Mieterhaushalte befragt.

Auswertungsmethode

Ausgewertet werden die erhobenen Daten mittels einer Regressionsanalyse. Im Gegensatz zu einem Tabellenmietspiegel kann ein Regressionsmietspiegel die Zusammensetzung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf Basis derZusammensetzung der wohnwertrelevanten Merkmale differenzierter Abbilden, bei einer vergleichsweise geringeren Fallzahl.

Mithilfe der Regression wird die Kaltmiete pro Quadratmeter in Beziehung zu anderen Variablen wie z.B. der Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage des Objekts erklärt. Dies ermöglicht eine besonders detaillierte Modellierung des Einflusses wohnwertrelevanter Merkmale bzgl. einer bestehenden Kaltmiete. Durch diese Methode lässt sich z.B. eine erwartete Miete für eine 100qm Wohnung mit diverser Ausstattung in einer bestimmten Lage ermitteln.

Rechtsgrundlagen

KISS-MD - Das Kommunale Informations- und Statistiksystem Magdeburg

Das Kommunale Informations- und Statistiksystem Magdeburg (kurz KISS-MD)

enthält über 300 Auswertungen zu verschiedensten Themen in der amtlichen Statistik Magdeburgs. Dazu gehören u. a. die Bereiche Bevölkerung, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, der Bildungssektor oder Bauen und Wohnen. Die einzelnen Themenkomplexe werden dabei in interaktiven Tabellen und Karten dargestellt. Alle Daten sind zum Download verfügbar.

Das Portal hat u.a. das ehemals in Printform veröffentlichte Statistische Jahrbuch abgelöst. Die in KISS-MD umgesetzte digitale Form des Jahrbuches ermöglicht es, eine fortlaufende Veröffentlichung zu gewährleisten. Erscheinen neue Daten zu einer Tabelle, können diese den Interessenten sofort auf der Plattform bereigestellt werden, unabhängig von der zeitlichen Ebene der Daten (Monate, Quartale, Jahre). Die Nutzenden werden auf der Seite informiert, welche Tabellen zuletzt geändert wurden.

Die Digitalisierung des Jahrbuches biete darüber hinaus weitere Vorteile. So können innerhalb von KISS-MD jederzeit zusätzliche Auswertungen aufgenommen werden, was zuvor aufgrund von begrenztem Platz in der Printversion nur bedingt möglich war. Auch Zeitreihen müssen in der Onlinepräsenz nicht mehr verkürzt werden.


Stadtgliederung

Magdeburger Stadtteile

Die Landeshaupstadt Magdeburg ist in 40 Stadtteile und 180 Statistische Bezirke gegliedert. Diese Unterteilung ist die Grundlage für die statistischen Auswertungen kleinräumiger Daten, aber vor allem auch z.B für Infrastrukturplanungen und vieles mehr.
Hier gibt es einen Überblick über diese Einteilung.                                                                                          

Geografische Daten geben hier Auskunft z. B. über die Höhenlage der Stadt, ihrer Ausdehnung und Informationen zur Höhe einiger ausgewählter Bauwerke

Desweiteren gibt die Seite u.a. auch Auskunft zu Flächenangaben und einiges mehr.   Hier geht es zu den geografischen Daten



Wahlen

Statistische Veröffentlichungen

Die Veröffentlichungen unseres Amtes sind sehr vielfältig, informativ und umfassen viele Themen. Hier haben Sie die Auswahl. Die Links auf dieser Seite führen Sie zu unseren Publikationen.  

 

Ausgewählte Informationen  zur Bevölkerung, Sozialdaten und Arbeitsmarkt finden Sie monatlich unter

Monatliche Statistische Zahlen


Eine Vielzahl an statistischen Zahlen über aktuelle Themen, die durch statistische Elemente untermauert werden, finden Sie unter



Informationen zu speziellen Themen finden Sie in unseren

Digitalisierung

Digitalisierung – ein Begriff, der nicht nur in aller Munde ist, sondern durch Smartphones, Tablets etc. auch in aller Hände. Digitalisierung ist zunächst einmal ein Prozess, in welchem Analoges in Digitales überführt wird. Ein Beispiel dafür ist das Einscannen von Akten, Formularen und Anträgen sowie deren Speicherung in einem digitalen „Aktenschrank“ auf dem PC. Dazu kommt die Verlegung von Kommunikation in den virtuellen Raum, sei es per E-Mail, Nachrichten-Chat oder Video-Anruf.

Digitalisierung ist jedoch viel mehr als das. Digitalisierung kann als allgemeiner Veränderungsprozess begriffen werden. In diesem Prozess geht es darum, Abläufe transparenter, schneller und geordneter zu gestalten. Aktuell wird die Digitalisierung von Schulen stark vorangetrieben, doch auch für Verwaltungen ist die Digitalisierung bedeutend. Sie ist zudem ein problemlösungsorientierter Prozess. Durch sie können Informationen und Dienstleistungen für mehr Menschen zugänglich gemacht werden und eine größere Reichweite erhalten. Das bedeutet auch, dass Partizipation in einem erweiterten Maße und für eine größere Gruppe möglich ist.

Entwicklungen und Prozesse können stets in verschiedene Richtungen gehen. Deswegen ist die Begleitung dieses Prozesses von höchster Bedeutung. Diese Begleitung übernimmt für die Landeshauptstadt Magdeburg seit dem 1. Januar 2021 das neu aufgestellte Amt für Statistik, Wahlen und Digitalisierung.

Zugriff Ratsinformationssytem - OParl API Magdeburg

Die OParl API ermöglicht den offenen und maschinenlesbaren Zugriff auf das Magdeburger Ratsinformationssystem https://ratsinfo.magdeburg.de/

Information (www. oparl.org):

OParl ist eine Initiative zur Standardisierung des offenen Zugriffs auf parlamentarische Informationssysteme in Deutschland. Das Ziel von OParl ist die Schaffung einer Standard-API für den Zugang zu öffentlichen Inhalten in kommunalen Ratsinformationssystemen, damit die Inhalte daraus im Sinne von Open Data für möglichst viele verschiedene Zwecke eingesetzt werden können.

Spezifikation:

https://oparl.org/spezifikation/

Dateien und Quellen

Der Soft-Standard OParl ist darauf ausgelegt, schnell und einfach….






Übergang 2.0 - Peers im Fokus

Ein Forschungsprojekt im Amt für Statistik, Wahlen und Digitalisierung


Inhalt

  • Projektrahmen
  • Hintergrund & Ziel
  • aktueller Stand
  • Förderung

Projektrahmen

Das Drittmittelprojekt „Übergang 2.0 – Peers im Fokus“, welches im Rahmen der Fördermaßnahme „Demografie – Wandel gestalten“ vom Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt gefördert wird, ist am 01.01.2023 angelaufen und endet am 31.12.2024.

Innerhalb dieses Zeitraums soll untersucht werden, wie junge Erwachsene beim Übergang in die Berufsausbildung mit Hilfe von Mentor*innenprogrammen noch besser unterstützt werden können. Darüber hinaus wird untersucht, wie diese Ansätze auf andere Bereiche übertragen und für die berufliche Orientierung nutzbar gemacht werden können.

Geleitet wird das Projekt von Saskia Schulz.

Zu erreichen ist sie unter 0391-540-2285 und über https://www.magdeburg.de/info/Statistik.

Hintergrund & Ziel

Nach erfolgreichem Abschluss des Projekts „Übergang Schule-Beruf“, wurde nach Möglichkeiten gesucht die Ergebnisse in ein Folgeprojekt mit einfließen zu lassen. Eines der Ergebnisse war dabei besonders erkennbar: Der Wunsch nach mehr partizipativen, niedrigschwelligen Angeboten, die auf Augenhöhe zugänglich sind, besonders beim Einstieg in den Betrieb, aber auch bei Berufsorientierungsangeboten im Allgemeinen.

Die knappen Ressourcen, die durch den Fachkräftemangel in Sachsen-Anhalt bedingt sind, betreffen besonders Schulen, insbesondere Lehrkräfte, welche für die berufliche Orientierung der Schüler*innen erster Anlaufpunkt ist. Wie kann man diese, aber auch Betriebe also mehr entlasten und die knappen Ressourcen besser nutzbar machen? Und wie kann man junge Erwachsene besser begleiten, um sie zu Fachkräften auszubilden?

Bei unseren Ergebnissen sind wir dabei auf den Peer-Ansatz gestoßen. Dieser soll junge Erwachsene partizipativ in Bildungs- und Lernprozesse mit einbeziehen und sie dazu zu befähigen, ihre eigenen Ressourcen besser zu nutzen.

Diesem Ansatz soll innerhalb des Forschungsvorhabens näher auf den Grund gegangen werden.

Zielgruppe sind sowohl junge Erwachsene in Mentor*innen-Projekten sowie ihre Betriebe und Akteur*innen von Bildungsinstitutionen.

Mentoring

Peer-Mentoring ist eine Möglichkeit junge Erwachsene in diese Prozesse mit einzubeziehen und die Ressourcen sowie Wissen besser zu nutzen. Es beschreibt ein Konzept, bei dem weniger erfahrene Menschen von Personen unterstützt werden, die bereits Erfahrungen in dem Bereich gesammelt haben, aber dennoch auf gleicher organisationaler Ebene sind.

In Bezug auf den Ausbildungsbereich bedeutet ein solches Mentoring-Programm, dass erfahrene Auszubildende als Mentor*in agieren, die den Einsteiger*innen, sogenannten Mentee´s, in ihrem ersten Lehrjahr bei Problemen und Fragen zur Seite stehen. Innerhalb regelmäßiger Treffen, wird ein Austausch angeregt, bei dem Erfahrungswissen weitergegeben und die Reflektion angeregt werden kann.

Das Programm kann in folgende Phasen aufgebaut werden:

  1. Matching

  2. Rahmen

  3. Working

  4. Reflexion

Auch die Stadtverwaltung führt seit 2021 ein Pat*innen-Programm für ihre Auszubildenden durch. Dieses soll im Rahmen des Projekts evaluiert und optimiert werden. Am Ende des Projekts soll ein Leitfaden entstehen, an dem sich andere Bereiche und Betriebe orientieren können.

Aktueller Stand

  • Schaffung des Feldzugangs durch Kontaktherstellung zu Institutionen, die mit Monotoring vertraut sind (Programme o. ä. durchführen).
  • Frageborgenerhebung/Gruppendiskussionen mit Auszubildenden, Expert*inneninterviews
  • Ausbau/Optimierung des Azubi-Pat*innen-Programms der LH MD
  • Logbuch für Auszubildende  (Ein Logbuch für Auszubildende findet ihr hier.)
  • Mentoring-Fachtag am 21.06.2024, mit dem Ziel Wissenschaft und Betriebe zu vernetzen und Beispiele aus der Praxisund Ideen für gutes Mentoring auszutauschen
  • Erstellung eines Leitfadens zum Thema Mentoring

Förderung

Das Forschungsprojekt „Übergang 2.0“ wird gefördert durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt.

LSA_Bildung im Alter