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Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers

Volltext

Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über einen Wechsel des Haftpflichtversicherers unterrichten.
Über eine Änderungsmitteilung erteilt die zuständige Stelle eine Bescheinigung.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Die Mitteilung muss umgehend erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Sicherheit und Ordnung

Gewerbeangelegenheiten

Team Hunde

Bei der Hauptwache 4
D-39104 Magdeburg

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