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Einbürgerung

Beschreibung

Um einen deutschen Pass zu erhalten, kann man sich einbürgern lassen. Damit erwirbt man die deutsche Staatsangehörigkeit und kann gleichberechtigt am gesellschaftlichen und politischen Leben teilnehmen.

Die Einbürgerung bringt für Sie viele Vorteile. Sie können Ihren Beruf frei wählen, Sie erhalten das Wahlrecht, können selbst gewählt werden, erhalten Ausweisungs- und Auslieferungsschutz und bekommen im Ausland jederzeit konsularischen Schutz durch die deutschen Auslandsvertretungen. Außerdem können Sie als Deutscher ohne Visum in viele andere Länder reisen.

Wenn Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben, können Sie den Antrag selbst stellen.

Sie können anhand des Quick-Checks schnell herausfinden ob für Sie eine Einbürgerung in Betracht kommt.  Anschließend haben Sie die Möglichkeit den Antrag direkt Online zu stellen.

Sollten Sie weitergehende Fragen haben beraten wir Sie gern über die Einbürgerungsvoraussetzungen und beantworten Ihre Fragen. Sie können uns unter der Telefonnummer 0391/540-4348 erreichen. Die Telefonsprechzeiten sind: Montag bis Mittwoch und Freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstags und Donnerstags von 14:00 bis 16:30 Uhr. 



Fragen und Antworten zum Einbürgerungsantrag

Was ist der digitale Einbürgerungsantrag?

Der digitale Einbürgerungsantrag ermöglicht es Ihnen, den Antrag auf Einbürgerung online einzureichen. So können Sie bequem von zu Hause aus alle erforderlichen Informationen bereitstellen und Unterlagen hochladen.

Wer kann einen Einbürgerungsantrag stellen?

Einen Einbürgerungsantrag können in der Regel Personen stellen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel einen dauerhaften Aufenthaltstitel, einen bestimmten Aufenthalt in Deutschland und Nachweise über Sprachkenntnisse. Vor dem Antrag sollten Sie den Quick-Check nutzen, der Ihnen hilft, Ihre Voraussetzungen grob zu prüfen.

Unter welchen Voraussetzungen kann die Aufenthaltszeit für den Einbürgerungsantrag verkürzt werden?

Die Aufenthaltszeit kann auf drei Jahre verkürzt werden, wenn Sie ein Sprachzertifikat der Stufe C1 vorlegen. Zudem dürfen Sie keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Darüber hinaus müssen Sie besondere Integrationsleistungen nachweisen. Dieser Begriff ist sehr eng auszulegen. 

Was wird unter besonderen Integrationsleistungen für die Verkürzung der Aufenthaltszeit verstanden?

Kurze Weiterbildungen oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers über eine gute Arbeitsleistung reichen nicht aus. Sie müssen entweder jahrelang bürgerschaftliches Engagement nachweisen oder herausragende und überdurchschnittliche schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen nachweisen. Diese müssen weit über dem Durchschnitt liegen und im Zusammenhang zu einer tiefergehenden Integration stehen. 

Muss mein Ehepartner auch einen eigenen Antrag stellen, wenn ich einen Einbürgerungsantrag stelle?

Ja, wenn Sie einen Einbürgerungsantrag stellen, sollte Ihr Ehepartner einen eigenen Antrag über den Onlineantrag einreichen. Dies gewährleistet, dass alle Informationen individuell und korrekt erfasst werden.

Wie beantrage ich einen Miteinbürgerungsantrag für mein Kind?

Sie können den Miteinbürgerungsantrag für Ihr Kind zusammen mit Ihrem eigenen Antrag stellen. Es ist jedoch wichtig, dass Sie die erforderlichen Unterlagen für Ihr Kind gleichzeitig einreichen, um den Prozess zu beschleunigen und sicherzustellen, dass alle Informationen vollständig sind. Beachten Sie bitte, dass Sie keinen Miteinbürgerungsantrag für volljährige Kinder stellen können. Diese müssen einen eigenen Antrag stellen. 

Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?  

Zu den erforderlichen Unterlagen gehören unter anderem Ihr Personalausweis oder Reisepass, Nachweise über Ihren Aufenthalt, Bildungsabschlüsse sowie Informationen zu Ihrer wirtschaftlichen Situation. Detaillierte Angaben finden Sie in unseren Merkblättern, die auf unserer Homepage verfügbar sind.

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?  

Die Bearbeitungszeit kann variieren, je nach Umfang der Anträge und den spezifischen Anforderungen. Es ist ratsam, sich frühzeitig zu bewerben und alle Unterlagen vollständig einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Was kostet der digitale Einbürgerungsantrag?  

Die Gebühren für den Antrag betragen 255 Euro. Der Miteinbürgerungsantrag für Kinder ohne eigenes Einkommen kostet 51 Euro. Bei einer Ablehnung des Antrags fallen ebenfalls Gebühren in Höhe von 255 Euro an.

Wie kann ich den Status meines Antrags überprüfen?  

Es sind keine telefonischen Nachfragen oder Anfragen per E-Mail erwünscht. Wir kontaktieren Sie, sobald es Neuigkeiten zu Ihrem Antrag gibt. Auf Sachstandsanfragen wird nicht reagiert.

Was passiert, wenn ich zusätzliche Unterlagen einreichen muss?  

Sollten zusätzliche Unterlagen benötigt werden, werden Sie von der Behörde informiert. Sie können diese Unterlagen dann online nachreichen.

Ich habe meinen Antrag schon vor längerer Zeit gestellt und wurde noch nicht angeschrieben. Wie erfahre ich, wann ich dran bin?

Vielen Dank für Ihre Geduld. Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund eines hohen Rückstands nicht alle Anträge gleichzeitig bearbeiten können. Sie werden von uns kontaktiert, sobald neue Informationen zu Ihrem Antrag vorliegen. Wir schätzen Ihr Verständnis in dieser Angelegenheit.

Warum dauert die Bearbeitung meines Antrags so lange?

Die Einbürgerung erfolgt nicht nach chronologischer Reihenfolge der Antragseingänge. Daher kann es vorkommen, dass Nachbarn oder Bekannte, die ebenfalls einen Antrag gestellt haben, schneller bearbeitet werden. Wir bitten um Ihr Verständnis in dieser Angelegenheit.


Erforderliche Unterlagen

Sie benötigen ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass, Reiseausweis oder Ähnliches), dieses muss im Laufe des Verfahrens von Ihnen im Original vorgelegt werden.

Welche Unterlagen darüber hinaus für die Antragstellung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. Bitte lesen Sie sich das folgende Merkblatt durch.

Außerdem ist es notwendig, dass sie die Loyalitätserklärung verstehen und unterschreiben.

Unterlagen in fremder Sprache müssen mit deutscher Übersetzung eines öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetschers/Übersetzers eingereicht werden.

Sie benötigen mindestens eine Urkunde, die den Anforderungen zum internationalen Rechtsverkehr entspricht (Legalisation oder Apostille / Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes)

Gebühren

Die Gebühr für eine Einbürgerung beträgt 255 Euro. Für die Miteinbürgerung minderjähriger Kinder ohne eigenes Einkommen wird eine Gebühr von je 51 Euro erhoben.

Weitere Informationen

Am 27. Juni 2024 ist das neue Staatsangehörigkeitsgesetzt mit weitreichenden Konsequenzen in Kraft getreten.

Wir möchten Sie hier kurz über die wichtigsten Änderungen informieren:

  • Es wird nur noch ein gewöhnlicher Aufenthalt von 5 Jahren benötigt
  • Sie dürfen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten, diese geht eventuell durch das Recht ihres Heimatstaates verloren. Fragen Sie hierzu in der Botschaft dieses Staates nach
  • Es gibt weitreichende Änderungen bei der Sicherung des Lebensunterhaltes:
    • Zur Sicherung des Lebensunterhaltes ist es notwendig, dass Sie weder in den letzten Jahren und bei Antragstellung kein Bürgergeld beziehen und dies für die Zukunft auch ausgeschlossen ist
    • Ausnahmen hiervon gibt es nur wenn Sie in den letzten 20 Monaten in Vollzeit gearbeitet haben

oder

    • Mit einem Partner verheiratet sind auf den das genannte zutrifft und minderjährige Kinder im Haushalt leben
    • Weitere Ausnahmen gibt es für die Gastarbeitergeneration und DDR-Vertragsarbeiter
    • Weitere Ausnahmen sieht das Gesetz nicht mehr vor
    • Beispielsweise können folgende Personen nicht mehr eingebürgert werden:
      • Ältere Menschen die SGB XII beziehen
      • Geistig- und körperlich beeinträchtigte Menschen keiner Vollzeitbeschäftigung nachgehen
      • Schüler, die bei Ihren Eltern wohnen, wenn die Eltern SGB II beziehen
      • Erwerbstätige die in Teilzeit arbeiten und ergänzende Sozialleistungen erhalten

Diese Informationen sind eine kurze Zusammenfassung und ersetzen kein individuelles Beratungsgespräch. Sind Sie sich unsicher, rufen Sie uns bitte an!

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde ist das Landesverwaltungsamt.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Einbürgerungsurkunde wird Ihnen in einer Einbürgerungsfeier persönlich übergeben. Im Verlauf der Einbürgerungsfeier werden Sie mündlich feierlich erklären, dass Sie das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werden, was der Bundesrepublik Deutschland schaden könnte. Dieses feierliche Bekenntnis soll das im Einbürgerungsantrag schriftlich geleistete Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekräftigen. Mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wird die Einbürgerung wirksam. Sie sind dann deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger.

Mit Ihrer Einbürgerungsurkunde gehen Sie zu Ihrer Meldebehörde und beantragen dort Ihren deutschenPersonalausweis. Diesen müssen Sie als Deutsche oder Deutscher besitzen, aber nicht ständig mit sich führen. Einen Reisepass brauchen Sie, wenn Sie eine Auslandsreise vorhaben, für die der Personalausweis nicht ausreicht. Hier berät Sie Ihre Meldebehörde.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Staatsangehörigkeits- und Namensangelegenheiten

Ausländerbehörde

Lübecker Straße 53–63
Neustädter Höfe / Haus 1
39124 Magdeburg

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