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Reisepass beantragen

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.

Allgemeine Informationen

Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.  

Wenn Sie mit Ihrem Kind eine Reise über die EU hinaus planen, benötigt das Kind einen eigenen Reisepass. Wenn Sie innerhalb der EU reisen möchten, genügt ein Personalausweis.

Soweit ein für Ihr Kind ausgestellter Kinderreisepass noch gültig ist und Ihr Kind dieses Ausweisdokument bei der Reise verwenden soll, prüfen Sie, ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass als Einreisedokument anerkennt. Ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass anerkennt, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in den Reise- und Sicherheitshinweisen.

Der Reisepass

  • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
  • hat einen Chip, das heißt, ist biometrisch und
  • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.

Der Kinderreisepass

  • ist in der Regel innerhalb der EU und teilweise außerhalb der EU anerkannt, wenn er nicht verlängert oder aktualisiert wurde,
  • wird von einigen Staaten in der EU und auch teilweise weltweit nicht mehr akzeptiert, wenn er aktualisiert oder verlängert wurde und ein entsprechendes Verlängerungs-Klebeetikett enthält,
  • hat keinen Chip, das heißt, dass er für automatische Grenzkontrollen oder bestimmte Reisevoranmeldungen wie bspw. ESTA (USA) untauglich ist.

Kinderreisepässe laufen aus und werden nicht mehr neu ausgestellt, nicht mehr verlängert oder aktualisiert. Ab dem Jahr 2024 können Sie für Ihr Kind einen regulären Reisepass, einen vorläufigen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Ein Personalausweis ist ausreichend für Reisen innerhalb der EU.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können weiterverwendet werden, bis sie ungültig werden, beispielsweise wenn das Lichtbild nicht mehr für die eindeutige Identifizierung des Kindes geeignet ist oder das Ablaufdatum erreicht ist.

Beantragung des Reisepasses:

Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses grundsätzlich persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind oder eine betreute Person beantragen wollen, muss auch das Kind beziehungsweise die betreute Person persönlich anwesend sein. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) in der Behörde abholbereit vor.

Benötigen Sie das Reisedokument sehr kurzfristig und kann die Lieferung des Reisepasses im Express-Bestellverfahren nicht abgewartet werden, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass in der Regel sofort ausgehändigt.

Zuständigkeiten:

Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

Die Antragstellung bei einer anderen Passbehörde ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können und die Behörde diesen wichtigen Grund anerkennt. Für den erhöhten verwaltungsinternen Aufwand zahlen Sie einen Zuschlag.

Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die deutsche Vertretung im Ausland zuständig. Kommt Ihr Reisepass im Ausland durch Verlust oder Diebstahl abhanden, beantragen Sie einen neuen Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • 1 aktuelles, biometrisches Passfoto
    Achtung:

    Ab dem 1. Mai 2025 können nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder für Personalausweise und Reisepässe verwendet werden. Diese können bei einem registrierten Fotografen bzw. in den Bürgerbüros (außer dem Mobilen Bürgerbüro) vor Ort erstellt werden. Unter diesem Link finden Sie entsprechende Fotografen.

  • aktuelles Ausweisdokument (falls vorhanden)
    Falls Sie nur noch ein altes Dokument haben, bringen Sie dieses bitte mit, auch wenn es bereits abgelaufen ist.
  • ggf. Einverständniserklärung und Ausweisdokument einer nicht anwesenden gesetzlichen Vertretung
    • Sollte vor dem 16. Geburtstag ein Personalausweis für ein Kind benötigt werden, muss bei der Beantragung mindestens ein Elternteil persönlich anwesend sein.
    • Ist der andere Elternteil nicht dabei, müssen zusätzlich folgende Unterlagen vorgelegt werden: Diese Unterlagen sind nicht erforderlich, wenn:
      • Sie das alleinige Sorgerecht haben
      • oder die Eltern dauerhaft getrennt leben und das Kind mit Hauptwohnsitz bei Ihnen gemeldet ist
    • Wenn der Vater sorgeberechtigt ist, aber nicht mit der Mutter verheiratet war, muss außerdem die Sorgeerklärung (vom Jugendamt oder Notar) vorgelegt werden.


  • Wenn Sie eingebürgert wurden und erstmals deutsche Dokumente beantragen wollen
    • Reisepass oder ID-Card des Staates der bisherigen Nationalität
    • Einbürgerungsurkunde im Original

Bitte beachten Sie:
In unklaren Fällen kann die Personalausweisbehörde zusätzliche Unterlagen anfordern – z. B. Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Geburtsurkunden oder Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit.

Gebühren

Grundgebühr:

  • Reisepass

Personen ab 24 Jahren:          70,00 Euro (10 Jahre gültig)
Personen unter 24 Jahren:     37,50 Euro (6 Jahre gültig)

Für die Grundgebühr erhalten Sie einen Reisepass mit 32 Seiten (internationaler Standard). Sie beantragen Ihren Reisepass im Bürgerbüro an Ihrem Hauptwohnsitz.

  • vorläufiger Reisepass

Der vorläufige Reisepass kostet 26,00 Euro, unabhängig von Ihrem Alter. Ein vorläufiger Reisepass enthält keinen Chip und ist längstens 12 Monate gültig. Er wird in der Regel nur ausgestellt, wenn Sie für die Reise ein Ausweisdokument sofort benötigen.

Gebührenfreie Leistungen:

Sind Sie umgezogen? Die Eintragung des neuen Wohnorts in den Reisepass ist gebührenfrei.
Ging Ihr Reisepass verloren oder wurde er gestohlen? Die Verlustmeldung ist gebührenfrei.

 Zusätzliche Kosten:

Beantragung (alleinige Wohnung oder Hauptwohnsitz in Magdeburg)

LeistungZusätzliche Kosten

Personen
ab 24 Jahren

Summe

Personen
unter 24 Jahren

Summe

Reisepass (internationaler Standard) --- 70,00 Euro 37,50 Euro
Reisepass (internationaler Standard) mit Direktversand des Ausweisdokumentes und Übergabe an der Wohnungstür des inländischen Hauptwohnsitzes 15,00 Euro 85,00 Euro 52,50 Euro
Reisepass im Express-Bestellverfahren 32,00 Euro 102,00 Euro 69,50 Euro
Reisepass mit 48 Seiten 22,00 Euro 92,00 Euro 59,50
Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren 22,00 Euro plus 32,00 Euro 124,00 Euro 91,50 Euro
Vorläufiger Reisepass --- 26,00 Euro 26,00 Euro

Beantragung in Deutschland in einer beliebigen Gemeinde/Stadt

- für Deutsche, die im Inland wohnen, aber keinen Hauptwohnsitz in Magdeburg haben
- für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

Leistung

Zusätzliche Kosten


Personen
ab 24 Jahren

Summe

Personen
unter 24 Jahren

Summe

Reisepass (internationaler Standard) doppelte Grundgebühr 140,00 Euro 75,00 Euro
Reisepass im Express-Bestellverfahren doppelte Grundgebühr plus 32,00 Euro 172,00 Euro 107,00 Euro
Reisepass mit 48 Seiten doppelte Grundgebühr plus 22,00 Euro 162,00 Euro 97,00 Euro
Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren doppelte Grundgebühr plus 22,00 Euro plus 32,00 Euro 194,00 Euro 129,00 Euro
Vorläufiger Reisepass doppelte Grundgebühr 52,00 Euro 52,00 Euro

Rechtsgrundlage(n)

Digitale Lichtbilder

Lichtbildaufnahmegerät in den BürgerBüros


Ab dem 01.05.2025 können für hoheitliche Dokumente nur noch digitale Lichtbilder akzeptiert werden. In allen Bürgerbüros der Landeshauptstadt Magdeburg (außer im Mobilen Bürgerbüro) sowie in der Führerscheinstelle steht ein Lichtbildaufnahmegerät, der "Speed Capture Kiosk", zur Erstellung dieser digitalen Fotos bereit. Das Gerät wird von einem privaten Fotodienstleister betrieben. Die Kosten für die Lichtbildaufnahme betragen 7 Euro und werden zusammen mit der Gebühr für Ihr Ausweisdokument am Kassenautomaten bezahlt. Sie können den Betrag entweder bar oder mit EC-Karte begleichen.

So funktioniert es: Am "Speed Capture Kiosk" können Sie Ihr Foto selbstständig aufnehmen, was Ihnen den Aufwand erspart, ein Passfoto extra zu besorgen, und gleichzeitig die Bearbeitung Ihres Anliegens beschleunigt. Während der Aufnahme erfolgt sofort eine Qualitätsprüfung. Sobald Sie Ihren Antrag stellen, ruft der Sachbearbeiter die Daten aus dem Fachverfahren auf, prüft deren Authentizität und übernimmt sie direkt und sicher von einem geschützten Server. Das Foto wird für 48 Stunden auf dem Server gespeichert.

Der Speed Capture Kiosk ist besonders benutzerfreundlich und barrierefrei. Personen im Rollstuhl können durch Drücken des „Rollstuhl-Buttons“ auf dem Touchscreen das Gerät automatisch auf ihre Höhe anpassen. Der Kiosk ist für Personen ab einer Körpergröße von 1,20 m geeignet.

Selbstverständlich erfüllt der Automat alle datenschutzrechtlichen Anforderungen. Alle Geräte, die biometrische Daten für die Dokumentenerstellung erfassen, müssen den Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen. Diese Vorgaben wurden dem Hersteller durch ein entsprechendes Zertifikat des BSI bestätigt.

Verfahrensablauf

Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (in der Regel flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
    • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
  • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Wichtige Hinweise

Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Zum 1. Januar 2024 tritt ein Gesetz in Kraft, in dem der Kinderreisepass abgeschafft wird. Die Beantragung eins sofort ausgestellten Kindereisepasses ist seitdem nicht mehr möglich. Gültige Kinderreisepässe behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit. Sie können allerdings nicht mehr verlängert werden.

Kinder (ab Geburt) müssen bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Eltern, die mit ihrem Kind ins Ausland verreisen möchten, müssen nunmehr unbedingt rechtzeitig prüfen, ob für das Kind ein gültiges Reisedokument vorhanden ist.

Wir empfehlen den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder in einem BürgerBüro Ihrer Wahl zu beantragen.

Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Es muss sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die für die Reise benötigten Ausweisdokumente informiert werden!

Informationen zum Thema, ob das konkrete Reisezielland einen Kinderreisepass oder einen verlängerten bzw. aktualisierten Kinderreisepass als Ausweisdokument anerkennt, gibt es unter  Auswärtiges Amt - Reise- und Sicherheitshinweisen.

Es gilt zu beachten, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann. Eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument ist teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig. In diesem Fall sollte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass) beantragt werden.

Antragstellung

Die Ausstellung eines Passes für unverheiratete Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Die Beantragung kann durch ein Elternteil erfolgen, wenn dabei die Zustimmungserklärung des anderen Elternteiles vorgelegt werden kann und kein Zweifel an deren Richtigkeit besteht (Vorlage Einverständniserklärung auch formlos möglich) und des Personalausweises des anderen Elternteiles). Die Antragstellung durch lediglich ein Elternteil kann dann erfolgen, wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht diesem Elternteil allein zusteht (Nachweis ist erforderlich).

Lichtbilder:

In den stationären Bürgerbüro-Standorten befinden sich Fototerminals. Die Kosten betragen dann 7,00 Euro. Ab dem 01.05.2025 dürfen keine Lichtbilder mehr mitgebracht werden. Außer in der Behörde dürfen nur noch zertifizierte private Fotodienstleister biometrische Fotodateien aufnehmen.

Lieferzeiten:

Die Lieferzeiten der Bundesdruckerei betragen zurzeit mind. 8 Wochen. Wir bitten Sie, dies bei der Beantragung zu beachten.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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