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Teilnahmebedingungen für den Malwettbewerb "Logo gesucht" des Familieninformationsbüros Magdeburg 2018

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme am Malwettbewerb „Logo gesucht“ des Familieninformationsbüros Magdeburg 2018 (Malwettbewerb). Der Malwettbewerb wird veranstaltet durch das Familieninformationsbüro der Landeshauptstadt Magdeburg, Wilhelm-Höpfner-Ring 4, 39116 Magdeburg (Veranstalter).

Teilnahme am Malwettbewerb

  1. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.
  2. Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person zwischen acht (8) und vierzehn (14) Jahren   mit Hauptwohnsitz in Deutschland.
  3. Die Teilnahme am Malwettbewerb erfolgt - entweder durch postalische Zusendung an das Familieninformationsbüro Magdeburg, Wilhelm-Höpfner-Ring 4, 39116 Magdeburg; oder - oder durch persönliche Abgabe an das im Familieninformationsbüro Magdeburg.
  4. Für die Teilnahme wird für eine etwaige Gewinnermittlung der Name, das Alter und die Anschrift des Teilnehmers sowie die Zustimmung der jeweiligen gesetzlichen Vertreter des Teilnehmers zu seiner Teilnahme nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen benötigt. Jeder Zusendung bzw. jeder Abgabe eines Bildes ist deshalb die unterschriebene Einverständniserklärung, mit welcher die Teilnahmebedingungen anerkannt werden, des gesetzlichen Vertreters beizufügen.
  5. Die Bilder für den Malwettbewerb können vom 15.06.2018 bis 31.07.2018 („Laufzeit“) ein-gereicht werden. Teilnahmeschluss ist damit der 31.07.2018.
  6. Die Bilder müssen von Hand auf Papier gemalt oder gezeichnet werden. Das Bild ist im Original einzureichen. Es werden nur Einzelarbeiten angenommen, die eigenständig und ohne fremde Hilfe oder Vorlagen gestaltet wurden. Jeder Teilnehmer kann nur im eigenen Namen und mit nur mit einem Bild am Malwettbewerb teilnehmen.
  7. Bilder, die nach dem Teilnahmeschluss oder die ohne die erforderliche Einverständniser-klärung der Erziehungsberechtigten eingehen oder die auf andere Art nicht den Anforderun-gen dieser Teilnahmebedingungen genügen, können nicht berücksichtigt werden.

Gewinnermittlung, Gewinne

  1. Nach Ablauf der Laufzeit (15.06.-31.07.2018) des Malwettbewerbs bewertet eine Jury des Veranstalters, bestehend aus mind. zwei Personen der Stadtverwaltung, zwei Personen der kommunalen Politik sowie aus drei Personen der in Magdeburg verorteten freien Träger-schaft, die innerhalb der Laufzeit eingegangenen Bilder nach alleinigem Ermessen und an-hand kreativer und technischer Kriterien, wie etwa Innovationspotential, Verwendbarkeit und Umsetzbarkeit des Entwurfes, künstlerische Umsetzung, Farbgestaltung, Flächenaufteilung, Strichführung, ect.
  2. Die drei (3) am besten bewerteten Bilder stellen zugleich die Finalisten des Malwettbewerbs dar und werden mit den Plätzen 1, 2 und 3 (Hauptgewinne) prämiert.

    Platz 1: freier Eintritt für den/die Teilnehmer/In und dessen/deren Familie für ein Meisterschaftsspiel des 1. FC Magdeburg in der 2. Bundesliga

    Platz 2: freier Eintritt für den/die Teilnehmer/In und dessen/deren Familie für die Premiere von „Roots“ – ein Tanztheaterstück im Schauspielhaus Magdeburg

    Platz 3: freier Eintritt für den/die Teilnehmer/In und dessen/deren Familie für einen Besuch im Zoologischen Garten Magdeburg

    Es stehen jeweils zwei Karten für Erwachsene sowie zwei Eintrittskarten für Kinder zur Ver-fügung.

  3. Alle Teilnehmer/Innen, die gemäß diesen Teilnahmebedingungen einen Gewinn erhalten („Gewinner“), werden nach der Gewinnermittlung durch das Familieninformationsbüro Mag-deburg postalisch informiert. Meldet sich daraufhin ein Gewinner nicht innerhalb von einer (1) Woche nach Zugang der Benachrichtigung im Familieninformationsbüro zurück, erlischt sein Anspruch auf den jeweiligen Gewinn. Der Gewinn wird in diesem Fall an den/die Teilneh-mer/In vergeben, der/die das nächstbestplatzierte Bild eingesandt hat.
  4. Die Gewinner sollen zudem auf der Website (www.magdeburg.de) sowie den Sozialen Medien des Veranstalters mit Foto des Gewinners sowie dem Vornamen und dem ersten Buchstaben des Nachnamens gemeinsam mit ihrem Bild als Gewinner veröffentlicht werden. Die Erziehungsberechtigten sind mit dieser Art der Veröffentlichung einverstanden.
  5. Der Anspruch auf einen Gewinn ist nicht übertragbar.
  6. Der Gegenwert eines Gewinns wird nicht in bar ausgezahlt.

Datenschutz

  1. Im Zuge der Durchführung des Malwettbewerbs übermittelt jede/r Teilnehmer/In dem Ver-anstalter die folgenden personenbezogenen Daten: Name, Vorname, Alter, Straße, Haus-nummer, Postleitzahl und Wohnort. Erhoben werden ferner personenbezogene Daten, wie Name und Anschrift der gesetzlichen Vertreter der jeweiligen Teilnehmer. Die Abfrage dieser personenbezogenen Daten dient einzig der Abwicklung des Malwettbewerbs, da ohne deren Kenntnis eine Gewinnermittlung bzw. eine Versendung der Gewinne nicht möglich ist.
  2. Mit der Einreichung des Bildes sowie der Einverständniserklärung erklären sich die Erzie-hungsberechtigten mit der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der Daten zum Zwecke der Durchführung des Malwettbewerbes einverstanden.
  3. Ohne weitergehende Einwilligung können die übermittelten personenbezogenen Daten nur zur Durchführung des Malwettbewerbs erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nach der Abwicklung des Malwettbewerbs bis zum 31.08.2018 gelöscht.
  4. Eine Übermittlung an Dritte findet grundsätzlich nicht statt. Mit Ausnahme der unter Pkt. Gewinnermittlung, Gewinne Nr. 4 genannten Verwendung. Jeder/Jede Teilnehmer/In hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung bzw. Einschränkung, Datenübertragbarkeit und auf Widerruf (Art. 15 bis 21 DSGVO). Ihre Rechte können sie per Post (Landeshauptstadt Magdeburg, Datenschutzbeauftragter, Julius-Bremer-Straße 10, 39104 Magdeburg) oder per E-Mail (Datenschutzbeauftrag-ter@stadt.magdeburg.de) jederzeit wahrnehmen. Der Teilnehmer hat auch das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 Abs. 2 DSGVO). Aufsichtsbehörde für die Gemeinden in Sachsen-Anhalt ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg (postalisch erreichbar unter: Postfach 1947, 39009 Magdeburg).

Veröffentlichung der eingereichten Bilder/Nutzungsrechte

  1. Mit Teilnahme am Malwettbewerbs räumt der/die Teilnehmer/in sowie deren Erziehungs-berechtigter dem Veranstalter an seinem/ihrem zugesandten bzw. abgegebenen Bild alle nicht-exklusiven, weiterübertragbaren und unterlizenzierbaren (urheberrechtlichen und ge-werblichen) Rechte ohne inhaltliche, zeitliche und räumliche Beschränkung ein. Zusätzlich erklären sich der/die Teilnehmer/in sowie deren Erziehungsberechtigte damit ein-verstanden, dass im Fall des Gewinns das Bild als öffentliches Logo für das Magdeburger Familieninformationsbüro – ohne Vergütungsanspruch – vollumfänglich verwendet werden darf, es insbesondere auch so bearbeitet werden kann, dass es die Kriterien des Corporate Designs der Landeshauptstadt Magdeburg gänzlich erfüllt.
  2. Aus organisatorischen Gründen ist eine Rücksendung der eingereichten Bilder nicht mög-lich. Der/Die jeweilige Teilnehmer/In überträgt dem Veranstalter das Eigentum an den jewei-ligen Unterlagen.
  3. Der/die Teilnehmer/In versichert, dass das zugesandte bzw. abgegebene Bild frei von Rechten Dritter ist.

Schlussbestimmungen

  1. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer/Innen von der Teilnahme am Malwettbewerb bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen auszuschließen. Dasselbe gilt für den Fall, dass sich Teilnehmer/Innen der Manipulation oder anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen oder den Malwettbewerb in anderer unlauterer Weise zu beeinflussen versuchen.
  2. Der Veranstalter behält sich ferner das Recht vor, den Malwettbewerb ganz oder teilweise abzubrechen.
  3. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.