Aufnahme und Unterbringung in Magdeburg
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In Magdeburg basiert die Form der Unterbringung auf einem Grundsatzbeschluss (Drucksache DS0472/12). Ziel ist es danach, die Asylbewerberinnen und Asylbewerber unter Beachtung der gebotenen rechtlichen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen dezentral unterzubringen. Die Unterbringung in der Landeshauptstadt Magdeburg soll demnach in einem "Drei-Stufen-Model" wie folgt umgesetzt werden:
Drei-Stufen-Modell:
- Stufe 1: beinhaltet die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften. Die Stadt hält dafür Plätze in Gemeinschaftsunterkünften mit Betreuung in ausreichender und notwendiger Anzahl vor.
- Stufe 2: bedeutet die Anmietung von kommunalem Wohnraum. Hier erfolgt die Unterbringung in betreuten Wohngemeinschaften.
- Stufe 3: Die Unterbringung erfolgt durch Anmietung von Wohnraum mittels privatrechtlichen Mietvertrages durch die Betroffenen selbst.
Unterkünfte
Aktuell werden in der Landeshauptstadt Magdeburg 5 Standorte der Unterbringungsstufe 1 betrieben. In der Unterbringungsstufe 2 stehen in ca. 140 dezentral von der Kommune angemieteten Wohnungen Plätze zur Unterbringung von nicht bleibeberechtigten Personen, Asylbewerbern ohne Bleibeperspektive und bleibeberechtigte Personen zur Verfügung. Seit 2016 werden Aufnahmekapazitäten kontinuierlich zurückgebaut.
Beratung und Betreuung
Die Landeshauptstadt Magdeburg hat zur Verbesserung der Beratung und Betreuung von Flüchtlingen ein Betreuungskonzept erstellt, welches seit 2014 umgesetzt wird und 2016 aktualisiert wurde. Die Beratung und Betreuung erfolgt anhand der individuellen persönlichen Lebenslage und der aktuellen Unterbringungsform der Stufen I bis III.
- Für die Stufe I (Gemeinschaftsunterkunft) stehen soziale Betreuer mit einem von Personalschlüssel 1:100 (1 Betreuer:100 Bewohnern) zur Verfügung. Diese Betreuer haben zum Teil selbst Migrationshintergrund und sind mehrsprachig. Darauf wird im Besetzungsverfahren geachtet.
- Für die Stufe II (von der Kommune angemieteter Wohnraum) stehen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter zur Verfügung, so dass die dezentrale Betreuung in den Wohnungen gesichert ist.
- Für die Stufe III (eigenständige Mietverträge der Bewohner) wird die Betreuung durch die Sozialarbeiter der Migrationsberatungsstellen/ Jugendmigrationsberatungsstellen übernommen. Speziell dazu ist mit dem Caritasverband des Bistums Magdeburg e.V. ein Vertrag mit der Landeshauptstadt Magdeburg abgeschlossen worden.
Da die Wohnraumversorgung von Familien nach etwa sechs Monaten erfolgen soll, werden sie von Anfang an bei der Vorbereitung auf das selbständige Leben in einer Wohnung unterstützt. Das geschieht durch regelmäßige Besuche zur Lösung persönlicher Probleme schulischer, gesundheitlicher, familiärer Art.
2016 wurde in der Abteilung Zuwanderung des Sozial- und Wohnungsamts zudem eine sozialpädagogische Stelle für die Beratung von Frauen mit Gewalterfahrungen geschaffen, die in den kommunalen Flüchtlingsunterkünften und Wohnungen untergebracht sind.
Unterstützt wird das kommunale Personal durch Migrationsberatungsstellen, Projekte freier Träger und Ehrenamtliche wie z.B. Integrationslotsen (weitere Informationen unter Integrationsstrukturen und Engagement für Integration).