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Jugendgerichtshilfe

Aufgaben Jugendgerichtshilfe im Strafverfahren


Unsere Aufgabe ist es,


  • dich zu beraten und zu unterstützen
  • dem Gericht und der Staatsanwaltschaft Anregungen für die Beendigung des Verfahrens zu geben


So machen wir das:


Wir sprechen mit dir, eventuell mit deinen Eltern, denn wir wollen näheres über dich erfahren:

  • wie du lebst
  • was du in deiner Freizeit machst
  • ob du besondere Probleme hast

Darüber hinaus erklären wir dir den weiteren Ablauf des Strafverfahrens. Außerdem beraten wir dich in Fragen Wohnung, Lehre, Arbeit, Sozialhilfe usw. Von uns wird das Gericht informiert und ein Vorschlag geäußert, ob

  • du als verantwortlich für die Tat anzusehen bist
  • du als Heranwachsender nach Jugendstrafrecht oder nach dem allgemeinen Strafrecht beurteilt werden sollst
  • du überhaupt und wie bestraft werden sollst
  • das Verfahren gegen dich eingestellt werden sollte
  • Die Vorschläge der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Jugendgerichtshilfe sind Empfehlungen. Die Entscheidung liegt beim Gericht!

Der Sozialarbeiter, mit dem du gesprochen hast, nimmt in der Regel auch an deiner Gerichtsverhandlung teil. Er berichtet dort noch einmal mündlich, was er mit dir besprochen hat.
Daraus ergibt sich auch der Vorschlag, wie das Verfahren beendet werden sollte.
Der Sozialarbeiter schlägt dem Gericht eine angemessene erzieherische Maßnahme vor.

Aus diesem Grund liegt es auch in deinem Interesse, den Kontakt zum Jugendamt zu suchen.

Die Sprechstunden der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter können sehr unterschiedlich sein. Es ist daher sinnvoll, einen Gesprächstermin zu vereinbaren.

Erzieherische Maßnahmen

Eine angemessene erzieherische Maßnahme, die der Sozialarbeiter dem Gericht vorschlägt, kann z. B. sein:

  • eine richterliche Ermahnung
  • die Ableistung von gemeinnützigen Arbeitsstunden (d. h. unentgeltlich in der Feizeit in einer Einrichtung zu arbeiten)
  • die Zahlung einer Geldauflage, die z. B. einem gemeinnützigen Verein zugute kommt
  • die Teilnahme an einem Sozialen Trainingskurs oder die Annahme einer Betreuungsweisung
  • die Teilnahme an einem Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)
  • die Verhängung eines Freizeitarrests (meistens an Wochenenden), Dauerarrestes (Zeitraum von einer bis zu vier Wochen)
  • Verhängung einer Jugendstrafe auf Bewährung und Jugendstrafe ohne Bewährung

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Was ist strafbar?

  • Vergehen, wie z. B. Diebstahl, Betrug, Schwarzfahren, Sachbeschädigung
  • Verbrechen, wie z. B. Raub, schwere Körperverletzung, Totschlag, Mord

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