Pflegekinderdienst
Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen
Wer kann Pflegeperson werden?
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Ehepaare, nichtverheiratete Paare und Alleinstehende mit eigenem Einkommen
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Personen, die über Erfahrungen im Umgang mit Kindern verfügen
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Personen ohne lebensverkürzende oder ansteckende Krankheiten, schwere psychische Erkrankungen und Suchterkrankungen
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Pflegepersonen benötigen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
Formen der Vollzeitpflege
Formen der Vollzeitpflege
Zeitlich befristete Hilfe
Bereitschaftspflege / Kurzzeitpflege
zur Krisenintervention und zur Klärung der weiteren Lebensperspektive des Kindes mit Rückkehroption zur Herkunftsfamilie, die Dauer ist auf maximal 6 Monate beschränkt
Zeitlich unbefristete Hilfe
Dauerpflege
kann dem jungen Menschen eine auf Dauer angelegte Lebensform bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bieten
Sonderformen der Vollzeitpflege
Sonderpädagogische Pflege
Für Kinder mit Behinderungen und / oder gesundheitlichen und/oder entwicklungsbedingten Besonderheiten und Auffälligkeiten sind werden sonderpädagogische Pflegefamilien vorgehalten. Mindestens ein Pflegeelternteil muss dazu qualifiziert sein und/oder langjährige Erfahrungen im Umgang mit entwicklungsbeeinträchtigten Kindern und Jugendlichen haben.
Verwandtenpflege
Die Pflegeeltern sind mit dem Kind verwandt, es gelten die gleichen Bedingungen wie für andere Formen der Vollzeitpflege. Der junge Mensch verbleibt dabei in seinem familiären Umfeld.
„Andere Familie kann auch der Haushalt naher Verwandter (Großeltern, Onkel und Tanten) sein. Weder Wortlaut noch Sinn und Zweck der Vorschrift nehmen so genannte Verwandtenpflegestellen von der Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege aus.“
Aufgaben des Pflegekinderdienstes
Die Aufgaben des Pflegekinderdienstes
Der Pflegekinderdienst berät und begleitet die Pflegeeltern u. a. bei:
- pädagogischen, psychologischen sowie rechtlichen Fragen
- Entwicklungsfragen des Kindes/Jugendlichen
- Fragen der Erziehung
- Auswahl von Kindergarten/Schule/Ausbildung
- Bearbeitung von Belastungserfahrungen
- Konflikten mit dem Pflegekind
- Abklärung und Installation zusätzlicher therapeutischer Hilfen
- Kontakten zur Herkunftsfamilie
- Fragen zur medizinischen Versorgung
- Kontakten mit anderen Institutionen
- Vor- und Nachbereitung von Hilfeplangesprächen
- Beendigung des Pflegeverhältnisses
- Fragen zu Rahmenbedingungen und insbesondere zu Leistungen nach § 39 Abs. 4 SGB VIII
- etc.
Rechtliche Informationen
Rechtliche Informationen
„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“
Ein Anspruch lässt sich aus § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII Hilfe zur Erziehung ableiten.
„Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung).“
Vollzeitpflege gem. §33 SGB VIII beschreibt die Hilfeform näher; es soll entsprechend dem Alter, dem Entwicklungsstand und der persönlichen Bindungen zeitlich befristet oder auf Dauer angelegt sein. Je nach Bedarf des Kindes sowie der Qualifizierung der Pflegeperson kann eine Erweiterung zu einer sozialpädagogischen oder heilpädagogischen Pflegestelle geprüft werden
„Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten.“
Eignung / Voraussetzungen
Eignungsprüfung / Voraussetzungen zur Aufnahme eines Pflegekindes
Bewerbungsunterlagen von Pflegeeltern
- ausgefüllter Fragebogen
- Formloser Antrag
- Lebenslauf / Lebensbericht
- Foto
- Eheurkunde (wenn verheiratet)
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- Nettoverdienstbescheinigung
- ärztliche Bescheinigung
Finanzielle Beihilfen und Zuschüsse
Ansprechparter*innen
Die Zuständigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegekinderdienstes ist nach Regionen (Postleitzahlen) unterteilt.
Postleitzahlenbereich 39104, 39114:
Postleitzahlenbereich 39120, 39122:
Postleitzahlenbereich 39108, 39110 Stadtfeld-West, 39130 Neu Olvenstedt:
Postleitzahlenbereich 39110 Diesdorf, 39116:
Postleitzahlenbereich 39112 Sudenburg, 39118, Bereitschaftspflege:
Postleitzahlenbereich 39106, 39124, 39130 Neu Olvenstedt, Bereitschaftspflege:
Postleitzahlenbereich 39112 Leipziger Straße, 39130 Alt Olvenstedt:
Postleitzahlenbereich 39128:
Postleitzahlenbereich 39126:
n.n.