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Vaterschaft / Unterhalt / Beurkundung

Leistungen BS

Leistungen des Bereiches Beistandschaften

Beistandschaft - Die Aufgaben eines Beistandes

 

Vaterschaft

  • Beratung und Unterstützung von Müttern in Fragen der Vaterschaft, vor oder nach der Geburt des Kindes
  • Vertretung des Kindes im Vaterschaftsprozess vor dem Gericht, wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen will

Unterhalt

  • Berechnung und Beurkundung des Unterhaltsanspruchs Ihres Kindes. Sollte es notwendig sein, macht der Beistand auch gerichtlich den Unterhaltsanspruch geltend.
  • Beratung und Unterstützung junger Erwachsener bis zum vollendeten 21. Lebensjahr

Sorgeerklärung

  • Beratung in allen rechtlichen Fragen zur Abgabe der Sorgeerklärung bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind
  • Ausstellung einer Bescheinigung für den allein sorgeberechtigten Elternteil, dass keine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge abgegeben wurde (sogenannte "Negativbescheinigung")

Beurkundung

  • kostenfreie Beurkundung: Vaterschaftsanerkennung; Zustimmungserklärung zur Vaterschaftsanerkennung; Unterhaltsverpflichtung; Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind; Negativattest


Information zum Datenschutz
- Vaterschaft, Unterhalt, Beurkundung -


Zuständig für Namenserteilung und Namensänderung ist das Standesamt. Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Standesamtes (Pkt. 5 - 7).