Inhalt

Online-Portal des Bundesamtes für Justiz

Im Online-Portal des Bundesamtes für Justiz können Sie mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.

Führungszeugnis

Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Die Daten über Vorstrafen stammen aus dem Bundeszentralregister, das Führungszeugnis ist ein Auszug daraus.

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) erfasst nicht – wie oftmals angenommen – sämtliche Gewerbetreibenden der Bundesrepublik Deutschland. Das GZR enthält Verwaltungsentscheidungen oder Bußgeldentscheidungen im Zusammenhang mit einem Gewerbe. Ein Auszug aus dem Register kann z. B. von Behörden verlangt werden, wenn ein neues Gewerbe angemeldet wird.

Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie...

  • Ihren Personalausweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
  • Ihre 6-stellige PIN.
  • Ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um sich online auszuweisen.
  • Eine Software für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und Ihrem Computer, wie z. B. die kostenlose AusweisApp2.
  • Wenn Sie Nachweise hochladen müssen, können Sie ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) verwenden.

Online-Zahlung aktuell ausschließlich per Kreditkarte möglich

Das Bundesamt für Justiz bittet um Verständnis dafür, dass die Zahlung der Gebühr zur Online-Beantragung eines Führungszeugnisses oder einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister aktuell ausschließlich per Kreditkarte möglich ist. 

Online-Antrag