Straßenreinigungsgebühren
In der Straßenreinigungssatzung wird der Geltungsbereich, Art und Umfang der Reinigung sowie die Einstufung der Straßen in die Reinigungsklassen festgelegt.
Die Veranlagung der Gebühren erfolgt durch den Fachdienst Steuern.
Gebührenpflichtig sind die Eigentümer oder Besitzer der Anlieger- oder Hinterliegergrundstücke mit rechtlicher und tatsächlicher Zugangsmöglichkeit zu einer Straße, die an die öffentliche Straßenreinigung angeschlossen ist und die im Straßenverzeichnis in der Anlage zur Straßenreinigungssatzung aufgeführt ist.
Jeder Wechsel der Rechtsverhältnisse am gebührenpflichtigen Grundstück sind vom Veräußerer und Erwerber dem Städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen.
Weitere Informationen erhalten Sie vom Städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb, Sternstraße 13, 39104 Magdeburg.
Weitere Informationen zu den aktuellen Satzungen erhalten Sie vom Städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb, Sternstraße 13, 39104 Magdeburg.
Sachbearbeiter*innen für die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Straßenreinigungsgebühr und Abfallbeseitigungsgebühr)
Die Bearbeitung erfolgt nach den Anfangsbuchstaben der Grundstückslage:
Buchstabe |
Sachbearbeiter*in |
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Teamleiterin Frau Lichtenberg |
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K, L, D, Z |
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B, E, P |
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G, M, Q, T |
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N, R, W |
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A, O und Grundsteuer A |
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C, F, S, V |
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H, I, J, U |
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Gärten und Garagen sowie Straßenreinigung |
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