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Stadtrat entscheidet über neue Gebührensatzung im Straßenreinigungsbereich

Der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb hat eine neue Straßenreinigungsgebührensatzung erstellt, über die der Stadtrat am 5. Dezember 2024 beschließt. Allgemeine Preis- und Tarifsteigerungen führen zur Erhöhung der Fahrbahnreinigungsgebühr um durchschnittlich 9,4 Prozent in allen Reinigungsklassen. (außer RK V) Weitere Änderungen betreffen die Durchgangsstraßen.

Die derzeit gültigen Straßenreinigungsgebühren wurden für 2023 bis 2024 kalkuliert, so dass für die kommenden zwei Jahre eine Neukalkulation anstand. Diese ergab, dass die Gebühren für die Fahrbahnreinigung im Durchschnitt um 9,4 Prozent steigen. Betroffen sind hiervon die Reinigungsklassen I, I a – c, II, III, IV, VI und VII. Die Steigerung gegenüber den vorherigen Gebühren begründet sich durch allgemeine Preis- und Tarifsteigerungen.


Fahrbahnreinigung

Für die Fahrbahnreinigung ist eine Gebührenerhöhung von 1,46 Euro auf 1,59 Euro je Grundstücksfrontmeter und Monat für die Reinigungsklassen I, I a, I b und II (Reinigung dreimal wöchentlich), von 3,41 Euro auf 3,72 Euro für die Reinigungsklasse I c (Reinigung siebenmal wöchentlich), von 0,97 Euro auf 1,06 Euro für die Reinigungsklasse III (Reinigung zweimal wöchentlich), von 0,49 Euro auf 0,53 Euro für die Reinigungsklasse IV (Reinigung einmal wöchentlich), von 0,24 Euro auf 0,27 Euro für die Reinigungsklasse VI (Reinigung 14-täglich) sowie von 0,11 Euro auf 0,22 Euro für die Reinigungsklasse VII (Reinigung einmal monatlich) geplant. Die Reinigung in der RK V ist auf den Anlieger übertragen

Gehwegreinigung

Für die Gehwegreinigung ist eine Gebührenerhöhung von 2,46 Euro auf 2,64 Euro je Grundstücksfrontmeter und Monat für die Reinigungsklasse I, (Reinigung dreimal wöchentlich), von 3,24 Euro auf 3,49 Euro für die Reinigungsklasse I a (Reinigung fünfmal wöchentlich) sowie von 4,30 Euro auf 4,64 Euro für die Reinigungsklassen I b und I c (Reinigung siebenmal wöchentlich) geplant.

Kostenteilung zwischen Anliegern und Stadt

Grundsätzlich trägt der Anlieger bei der Straßenreinigung nicht die gesamten Kosten über die Straßenreinigungsgebühr. Es wird davon ausgegangen, dass die Straßenreinigung auch dem Interesse der Allgemeinheit, wie z. B. Erscheinungsbild der Stadt, dient. Demzufolge übernimmt die Stadt anteilig Kosten der Straßenreinigung für Fahrbahnen und Gehwege sowie 100 Prozent der Fahrbahnwinterdienstkosten. Letztere können nicht dem Gebührenzahler übertragen werden. Der kommunale Eigenanteil (Allgemeininteresse, Durchgangsverkehr) sollte in der Regel insgesamt 25 Prozent der gebührenfähigen Kosten betragen.

Durchgangsstraßen

Für die Reinigung der Durchgangsstraßen ist eine Gebührenerhöhung von 0,97 Euro auf 1,06 Euro je Grundstücksfrontmeter und Monat für die Reinigungsklassen I D, I a D, I b D (Reinigung dreimal wöchentlich), von 1,47 auf 1,59 Euro für die Reinigungsklasse I c D (Reinigung siebenmal wöchentlich), von 1,21 Euro auf 1,33 Euro für die Reinigungsklasse II D (Reinigung dreimal wöchentlich), von 0,73 auf 0,80 Euro für die Reinigungsklasse III D (Reinigung zweimal wöchentlich), von 0,37 Euro auf 0,41 Euro für die Reinigungsklasse IV D (Reinigung einmal wöchentlich) geplant.

Der Stadtrat entscheidet in der Sitzung am 5. Dezember 2024 abschließend über die Satzungen, die ab dem 1. Januar 2025 gelten sollen.

22.10.2024