Das Integrationsamt hat als wesentliche Aufgabe die möglichst dauerhafte Eingliederung und Teilhabe schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben. Es ist gleichermaßen Ansprechpartner für behinderte Menschen wie auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Zu den Schwerpunktaufgaben gehören u. a.
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt (Referat 608 - Integrationsamt).
Es ist eine formlose Beantragung möglich. Spezielle Antragsvordrucke für Leistungen der Begleitenden Hilfe und für das Zustimmungsverfahren bei Kündigungen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.