Es ist nicht immer einfach, die richtigen Entscheidungen für ein Kind zu treffen, für das man das Sorgerecht übernommen hat. Das Jugendamt unterstützt Sie bei der verantwortungsvollen Aufgabe durch kostenfreie Beratung. Vereinbaren Sie gern einen Termin mit uns, in dem wir alles weitere besprechen.
Wenn Sie Beratung wünschen, füllen Sie bitte das beigefügte Formular "Beratungsanfrage für Vormund oder Pfleger" aus und senden es per E-Mail an den für Sie zuständigen Ansprechpartner. Wir setzen uns dann zügig mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.
Sind Sie Pflegeeltern und arbeiten mit dem Pflegekinderdienst zusammen, berät Sie der Pflegekinderdienst.
Sind Sie ehrenamtlich engagiert und haben das Sorgerecht für ein fremdes Kind übernommen, berät Sie das Team der Vormundschaft.
Stammt das Kind aus Ihrem Verwandten- oder Bekanntenkreis, berät Sie das zuständige Team des Sozialen Dienstes. Die Sozialzentren arbeiten sozialraumbezogen und sind an verschiedenen Standorten zu finden.
Sozialzentrum Mitte |
Sozialzentrum Nord |
Sozialzentrum Süd |
Sozialzentrum Südost |
---|---|---|---|
|
|
|
|
Erhält das Kind, für das Sie Vormund oder Pfleger sind, Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII, werden Sie dort beraten.
Haben Sie die Vormundschaft oder Pflegschaft für ein unbegleitetes minderjähriges ausländisches Kind (umA), werden Sie dort beraten.
Das Familiengericht muss Ihnen das Sorgerecht für ein Kind ganz oder teilweise übertragen haben.
Nachweis über das Sorgerecht (Bestellung als Vormund oder Pfleger oder Beschluss des Familiengerichts)
Bitte nutzen Sie das unter "Dokumente" beigefügte Kontaktformular "Beratungsanfrage für Vormund oder Pfleger". Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es bitte über das Kontaktformular als Anlage Ihrem zuständigen Ansprechpartner.