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Die untere Immissionsschutzbehörde nimmt Aufgaben des Immissionsschutz- und Chemikalienrechtes wahr.
Die Rechtsgrundlagen werden in Bezug auf Luftverunreinigungen und erhebliche Belästigungen durch Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umweltfaktoren angewendet.
Der Arbeitsbereich umfasst Vollzugs- und Überwachungsaufgaben, Genehmigungsverfahren, Planungsaufgaben, Bürgeranfragen und Anfragen aus Politik und Verwaltung.
Informationen zum Lärmminderungsplan finden Sie unter dem folgenden Link: Lärmminderungsplan