Krankenversicherung & Gesundheit
In Deutschland gilt die Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass Sie unabhängig vom Grund Ihres Aufenthaltes, ob nun als Studierender, Arbeitnehmer oder Forscher, eine Krankenversicherung vorweisen müssen. Auch für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist eine deutsche Krankenversicherung erforderlich.
Auch hier gelten wieder verschiedene Regeln in Bezug auf Ihr Herkunftsland.
Staatsangehörige eines EU-Staates können für kurze Aufenthalte ihre europäische Krankenversicherungskarte verwenden und werden damit in jeder Arztpraxis und jedem Krankenhaus angenommen. Für längerfristige Aufenthalte über einer Dauer von 3 Monaten sollten Sie sich von Ihrer eigenen Krankenkasse einen Vordruck besorgen und damit bei einer deutschen Krankenkasse Ihrer Wahl vorstellig werden. Dadurch erhalten Sie und bei Bedarf Ihre Familie sämtliche Leistungen, die einem deutschen Krankenversicherten zustehen.
Staatsangehörige außerhalb der EU müssen eine Krankenversicherung abschließen. Dabei erhalten bestimmte Personengruppen Sonderkonditionen. Studierende erhalten, solange sie unter 30 sind und noch nicht das 14. Fachsemester erreicht haben, einen Sondertarif, der bei etwa 100 Euro im Monat liegt.
Die Krankenversicherung stellt sicher, dass dem Versicherten die Kosten für medizinische Behandlungen ganz oder teilweise erstattet werden. In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: die gesetzliche und die private. Als angestellte Person sind Sie grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
Es gibt eine große Anzahl von Krankenversicherungen in Deutschland. Sie können frei wählen. Eine Übersicht über die verschiedenen Krankenkassen finden Sie auf den Seiten des GKV-Spitzenverbands.
Arbeitnehmer können sich meist an ihrem Arbeitgeber orientieren, was die Auswahl ihrer Krankenkasse angeht. Sie müssen sich jedoch grundsätzlich über eine gesetzliche Krankenkasse versichern lassen. Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen gilt seit dem 01.01.2019 der Beitragssatz von 14,6 Prozent. Unter Umständen dürfen Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben. Die Krankenversicherungsbeiträge (inklusive möglicher Zusatzbeiträge) werden je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen (Stand Januar 2019).
Weitere Informationen und Links:
Ärzte finden
In Deutschland gibt es ein gut ausgebautes Gesundheitssystem, so dass kranke und verletzte Menschen schnell die Hilfe erhalten können, die sie brauchen. Besteht keine Lebensgefahr, übernehmen niedergelassene Ärzt*innen die Erstbehandlung. In Magdeburg gibt es in allen Stadtteilen Allgemeinmediziner*innen, die oft Hausarzt genannt werden. Wenn weitere Behandlungen notwendig sind, wird ein Überweisungsschein für die Facharzt-Behandlung ausgestellt.
Auf den Seiten der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt können Sie Arztpraxen nach Fachgebiet und/oder Ort suchen. Im nächsten Schritt können über weitere Filter unter anderem die Öffnungszeiten herausgefunden werden oder welche Fremdsprache in der Praxis gesprochen wird.
Gesundheit
Ein Wegweiser des Bundesministeriums für Gesundheit erklärt in 14 Sprachversionen das deutsche Gesundheitswesen für die Bereiche Krankenversicherung, medizinische Versorgung, Notfälle, Gesundheitsvorsorge und Pflegeversicherung.
Im Migrationswegweiser sind weitere hilfreiche Links zum Thema Gesundheit und Hilfe in Notsituationen, psychische oder seelische Beeinträchtigungen oder Hilfe bei Gewalt an Frauen zusammengestellt.
Im Notfall
Notruf:
Polizei: 110
Feuerwehr und Notarzt: 112 (im Notfall, bei lebensbedrohlichen Situationen)
Ansonsten: Kassenärztlicher Notdienst: 116 117
Bereitschaftsdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung
Campus der Universitätsmedizin
Leipziger Straße 44 / Haus 60a
39112 Magdeburg
Tel.: 0391/6725333
Beim ärztlichen Bereitschaftsdienst können Sie sich außerhalb der üblichen Sprechzeiten, also auch abends und an Wochenenden behandeln lassen. Es sind sowohl Allgemeinmediziner als auch Fachärzte wie ein Kinderarzt, ein HNO-Arzt und ein Augen-Arzt zu den Sprechzeiten anwesend. Weitere Informationen zu Öffnungszeiten und Anfahrt erhalten Sie auf der Webseite des Universitätsklinikums.
Notaufnahmen der Krankenhäuser
Die Krankenhäuser der Stadt verfügen über Notaufnahmen, die Anlaufpunkte für Patienten mit akut auftretenden Erkrankungen, bei Verkehrs-, Haus- und Sportunfällen oder bei einer akuten Verschlechterung eines bekannten chronischen Krankheitsbildes sind.
Sie sind gleichzeitig Anfahrtsstelle für Notärzte, Rettungsdienste und Hubschrauber und Notaufnahme für erkrankte Patienten mit einer Hausarztüberweisung oder Einweisungen aus anderen Einrichtungen.
Die Krankenhäuser verfügen aber auch über Medizinische Versorgungszentren (MVZ), in denen sich verschiedene Fachärzte zusammengeschlossen haben.
Universitätsklinikum Magdeburg
Leipziger Str. 44
39120 Magdeburg
www.med.uni-magdeburg.de
Medizinisches Versorgungszentrum Universitätsmedizin Magdeburg
Klinikum Magdeburg gemeinnützige GmbH
Birkenallee 34
39130 Magdeburg
www.klinikum-magdeburg.de