Hauptmenü
Inhalt

Hundehaltung ändern wegen Umzug

Volltext

Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über eine Änderung der Anschrift unterrichten.

Die Halterin oder der Halter eines im Einzelfall gefährlichen Hundes muss dies darüber hinaus unverzüglich schriftlich der zuständigen Behörde mitteilen. Über eine Änderungsmitteilung erteilt die zuständige Stelle eine Bescheinigung.
 

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Die Mitteilung muss umgehend erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Onlineservices