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Falknerjagdschein-Jahresjagdschein erstmalig beantragen

Wenn Sie die Jagd mit Greifen oder Falken ausüben wollen, müssen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Falknerjagdschein mit sich führen. Dazu können Sie unter bestimten Voraussetzungen einen Jahresjagdschein beantragen. 


Beschreibung

Wenn Sie in Deutschland die Jagd mit Greifen oder Falken, die sogenannte Beizjagd, ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • bereits vorhandener Jagdschein oder Zeugnis der Jägerprüfung oder Zeugnis der (eingeschränkten) Jägerprüfung für Falkner
  • Zeugnis der Falknerprüfung
  • aktuelles Lichtbild
  • Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Person bei Minderjährigen

Gebühren

Für ein Jagdjahr beträgt die Gebühr 20,00 Euro und die Jagdabgabe ebenfalls 20,00 Euro.
Für zwei Jagdjahre beträgt die Gebühr 20,00 Euo und die Jagdabgabe 40,00 Euro.
Für drei Jagdjahre beträgt die Gebühr 20,00 Euro und die Jagdabgabe 60,00 Euro.

Die Jagdabgabe entfällt, sofern gleichzeitig ein sonstiger Jagdschein ausgestellt wird.

Frist

Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03..

Rechtsgrundlagen

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Falknerjagdschein erteilt.

Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 16 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • bestandene Jägerprüfung oder bestandene Jägerprüfung für Falkner
  • bestandene Falknerprüfung

Anträge/Formulare

Zum Ausfüllen der Formulare benötigen Sie Adobe AcrobatReader.

Für die Antragstellung können Sie das Formular


nutzen. Nach dem Ausfüllen können Sie dieses ausdrucken und unterschreiben.

Der Antrag ist zusammen mit einer Erklärung einzureichen. Den Inhalt der abzugebenden Erkärung können Sie dem Formular


entnehmen. Dieses Formular können Sie ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit dem Antrag einreichen. 

Siehe auch

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Jagdwesen

Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Bei der Hauptwache 4
Neues Rathaus, Raum 3.36
D-39104 Magdeburg