ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Öffentliche Stelle / Geltungsbereich
Landeshauptstadt Magdeburg
Die Landeshauptstadt Magdeburg ist bemüht, ihre Website www.magdeburg.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Webauftritt www.magdeburg.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Der Internetauftritt der Landeshauptstadt Magdeburg ist nur weitgehend barrierefrei.
Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt - BGG LSA) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen BITV.
Die Erklärung wurde am 16. September 2020 auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung
www.bitv-test.de erstellt.
Zuletzt geprüft am: 21.02.2022
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 die vorübergehend geltend gemacht werden:
Barriere: Nicht-Text-Inhalte
- Alternativtexte für Grafiken und Objekte sind teilweise nicht vorhanden
Die Seiten des Internetauftritts werden im Zuge der Aktualisierung nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien zur Barrierefreiheit überarbeitet.
- Beschreibung: Aufgezeichnete Videos ohne synchrone Untertitel
Videos weisen keine synchronen Untertitel, Audiodeskription oder Volltext-Alternativen auf. Es besteht die Möglichkeit automatisch durch youtube.com erzeugte Untertitel einzublenden. Bei zukünftigen Videoproduktionen werden wir stärker auf eine barrierefreie Umsetzung achten.
Barriere: Kontrast
- Kontraste nicht immer ausreichend
Bedingt durch das Corporate Design ist für einzelne Elemente der Schriftkontrast zum Hintergrund zu gering. Dies wird bei der nächsten Überarbeitung des Corporate Designs mit beachtet.
Kein Anwendungsfall
- Videos (live) mit Untertiteln
Prüfschritt nicht anwendbar: Es sind keine Live-Übertragungen vorhanden. - Kein Strukturmarkup für Layouttabellen
Tabellen werden nicht für Layoutfunktionen verwendet. - Ton abschaltbar
Die Seite hat keine Tonelemente, die automatisch abgespielt werden - Alternativen für Bewegungsaktivierung
Feedback und Kontaktangaben
Kontakt zu Ansprechpersonen der öffentlichen Stelle:
Bei Bedarf ist es möglich, bei der Schlichtungsstelle BGG nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.
Kontakt zur Landesfachstelle für Barrierefreiheit
Das Land Sachsen-Anhalt richtet laut Änderungsbeschluss des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt §17a eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit bei der Unfallkasse Sachsen-Anhalt ein.
Ombudsstelle der Landesfachstelle für Barrierefreiheit bei der Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich bei der Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt beschweren. Die Ombudsstelle versucht, eine Einigung herbeizuführen. Ziel ist es, gemeinsam vorhandene Barrieren abzubauen.