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ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Öffentliche Stelle / Geltungsbereich

Landeshauptstadt Magdeburg

Die Landeshauptstadt Magdeburg ist bemüht, ihre Website www.magdeburg.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Webauftritt www.magdeburg.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Der Internetauftritt der Landeshauptstadt Magdeburg ist nur weitgehend barrierefrei.

Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt - BGG LSA) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen BITV. 

Die Erklärung wurde am 16. September 2020 auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung
www.bitv-test.de erstellt.


Zuletzt geprüft am: 21.02.2022

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt / Diese Anwendung ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der aktuellen BITV erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

 
Nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 die vorübergehend geltend gemacht werden: 

Barriere: Nicht-Text-Inhalte 
  • Alternativtexte für Grafiken und Objekte sind teilweise nicht vorhanden

    Die Seiten des Internetauftritts werden im Zuge der Aktualisierung nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien zur Barrierefreiheit überarbeitet.
  •  Beschreibung: Aufgezeichnete Videos ohne synchrone Untertitel

    Videos weisen keine synchronen Untertitel, Audiodeskription oder Volltext-Alternativen auf. Es besteht die Möglichkeit automatisch durch youtube.com erzeugte Untertitel einzublenden. Bei zukünftigen Videoproduktionen werden wir stärker auf eine barrierefreie Umsetzung achten.

 

Barriere: Kontrast
  • Kontraste nicht immer ausreichend

    Bedingt durch das Corporate Design ist für einzelne Elemente der Schriftkontrast zum Hintergrund zu gering. Dies wird bei der nächsten Überarbeitung des Corporate Designs mit beachtet.

 

Kein Anwendungsfall

  • Videos (live) mit Untertiteln

    Prüfschritt nicht anwendbar: Es sind keine Live-Übertragungen vorhanden. 

  • Kein Strukturmarkup für Layouttabellen

    Tabellen werden nicht für Layoutfunktionen verwendet.

  •  Ton abschaltbar

     Die Seite hat keine Tonelemente, die automatisch abgespielt werden 

  • Alternativen für Bewegungsaktivierung

Feedback und Kontaktangaben

Ihr Hinweis auf eine Barriere oder einen Fehler in diesem Internetauftritt

Alle mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt sein, damit das Formular abgesendet werden kann.

Kontakt zu Ansprechpersonen der öffentlichen Stelle:

Frau Andrea Schwingel

Internet- und Social-Media-Beauftragte

Alter Markt 6
39104 Magdeburg

Behindertenbeauftragte

Frau Tanja Pasewald

Dezernat für Soziales, Jugend und Gesundheit

Alter Markt 6
Zimmer 043
39090 Magdeburg

Bei Bedarf ist es möglich, bei der Schlichtungsstelle BGG nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. 



Kontakt zur Landesfachstelle für Barrierefreiheit

Das Land Sachsen-Anhalt richtet laut Änderungsbeschluss des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt §17a eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit bei der Unfallkasse Sachsen-Anhalt ein.

www.lf-barrierefreiheit-st.de

Ombudsstelle der Landesfachstelle für Barrierefreiheit bei der Unfallkasse Sachsen-Anhalt

Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich bei der Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt beschweren. Die Ombudsstelle versucht, eine Einigung herbeizuführen. Ziel ist es, gemeinsam vorhandene Barrieren abzubauen.