Kindeswohlgefährdung mitteilen
Machen Sie sich Sorgen um ein Kind oder einen Jugendlichen in Ihrem Umfeld?
Befürchten Sie eine mögliche akute Gefährdung des Kindeswohls?
Dann melden Sie sich bitte umgehend beim Krisendienst des Jugendamtes! Das Jugendamt wird tätig, wenn Anhaltspunkte einer möglichen Kindeswohlgefährdung vorliegen.
Allgemeine Informationen
Kinder und Jugendliche haben grundsätzlich das Recht auf ein allgemeines Wohlergehen und die freie Entfaltung einer gesunden Entwicklung. Dieser Zustand wird auch als Kindeswohl definiert. Eine aktuelle oder mindestens absehbare Gefahr für die körperliche, seelische oder geistige Entwicklung des Kindes kann eine Kindeswohlgefährdung darstellen.
Wenn dem Jugendamt eine mögliche akute Gefährdungslage mitgeteilt wird, erfolgt umgehend eine Abprüfung der Situation.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich am besten direkt an den Krisendienst des Jugendamtes. Das Team ist rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr erreichbar.
Alternativ können Sie auch das zuständige Sozialzentrum kontaktieren.
Sozialzentrum Mitte Tel: 0391 540-4971 für: |
Sozialzentrum Nord Tel: 0391 540-6092 für: |
Sozialzentrum Süd Tel: 0391 540-3133 für: |
Sozialzentrum Südost Tel: 0391 540-3812 für: |
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Rechtsgrundlage
Verfahrensablauf
Einen Verdacht auf mögliche Kindeswohlgefährdung melden Sie bitte umgehend dem Jugendamt, entweder direkt dem Krisendienst (dort sind Sie sofort an der zuständigen Stelle), aber auch jeder andere Beschäftigte des Jugendamtes wird Ihre Meldung entgegennehmen.
Jede Art der Meldung, ob schriftlich oder mündlich, auch anonym, wird entgegengenommen!
Wenn es Ihnen möglich ist, nutzen Sie bitte das beiliegende Formular "Mitteilung einer Kindeswohlgefährdung" für Ihre Meldung und übermitteln es direkt per E-Mail.
Hinweis: Möchten Sie eine mögliche Gefährdungslage aus Ihrer beruflichen Profession heraus als Fachkraft aus dem Gesundheitswesen melden, nutzen Sie bitte das Formular: "Mitteilung einer Kindeswohlgefährdung (für Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen)".