otto radelt - Fahrradstraße
Bei einer Fahrradstraße wird die ganze Fahrbahn zum Radweg. Das bedeutet, dass Radfahrer*innen den Vorrang haben. Radfahrer*innen dürfen hier sogar nebeneinander fahren. Andere Fahrzeuge dürfen die Fahrradstraße benutzen, wenn diese mittels Zusatzzeichen zugelassen sind. Autos und Motoräder müssen sich dem Tempo der Radfahrer*innen anpassen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrräder, Motorräder und Autos beträgt 30 km/h.
- Faltblatt (1,0 MB)
- Verkehrsregeln - Was muss ich beachten ? (1,4 MB)
- Fahrradstraße - Goethestraße
- Sachbearbeitung: Herr Strüber, Tel.: +49 391 540 5356