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Ersatzneubau Strombrückenzug

ab 01.10.2013: Federführung des Projektes beim Tiefbauamt
bis 30.09.2013: Federführung des Projektes beim Stadtplanungsamt

Im ErgIm Ergebnis der Stadtratsbeschlüsse wurde die Verwaltung beauftragt, den Neubau einer Brücke über die Zollelbe und Alte Elbe sowie die Instandsetzung der Neuen Strombrücke durch Verlängerung des östlichen Brückenfeldes unter Berücksichtigung der Planung der neuen Elbquerung über Zollelbe und Alte Elbe zu erarbeiten.

Telegramm

 

Die Landeshauptstadt Magdeburg verfügt mit dem Nordbrückenzug (Jerusalem- und Friedensbrücken) und dem Strombrückenzug (Strombrücke, Zoll- und Anna-Ebert-Brücke) über zwei Elbbrückenverbindungen, die durch den Motorisierten Individualverkehr (MIV) wie auch für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) genutzt werden. In den 1990-ziger Jahren wurde der Nordbrückenzug leistungsfähig ausgebaut.
  Der hingegen südlich gelegene Strombrückenzug weist auch nach mehrfachen Sanierungsarbeiten weiterhin bauliche Mängel am östlichen Widerlager auf. Es ist abzusehen, dass ohne bauliche Maßnahmen an den historischen Bauwerken Teile des Strombrückenzuges künftig dem Verkehr entzogen werden müssen. Sowohl die Zoll- als auch besonders die Anna-Ebert-Brücke sind aufgrund des bestehenden Tragwerks nicht mehr in der Lage, künftig den dynamischen Verkehrsbelastungen, hauptsächlich aus dem Straßenbahnverkehr gemeinsam mit Motorisierter Individualverkehr (MIV) zu entsprechen. Dabei ist es das Ziel mit Umgestaltung des Strombrückenzuges den historischen Straßenzug vom Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und Motorisierter Individualverkehr (MIV) zu entlasten sowie die bestehenden und künftigen verkehrlichen Aufgaben zu sichern. Die Landeshauptstadt Magdeburg plant den Strombrückenzug in den nächsten Jahren zukunftsträchtig zu ertüchtigen.

Unter Beachtung der verkehrlichen, denkmal-, naturschutz- und umweltschutzrechlichen Rahmenbedingungen sowie der Belange des Hochwasserschutzes, des Städtebaus wurden im Planungsprozess zahlreiche Trassenvarianten betrachtet. Ausgehend von den vorgenannten Einflussfaktoren erfolgte in der Vorplanung eine vertiefende Bearbeitung und Bewertung von drei Hauptvarianten in der Streckenführung unter Beachtung der möglichen Ingenieurbauwerke:
  • Variante V0* - Errichtung der Brücken in Lage der vorhandenen Brückenbauwerke als Ersatzneubau mit dem vollständigen Verlust der Kulturdenkmale Anna-Ebert-Brücke und Zollbrücke und Erforderlichkeit einer naturschutzrechtlichen Flora-Fauna-Habitat-Ausnahmeprüfung (FFH-Ausnahmeprüfung) und ohne Berücksichtigung des Denkmalschutzes. Die Genehmigungsfähigkeit wird als generell kritisch eingeschätzt.

  • Variante V6 - unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtskreise (Eingriffsregelung, Artenschutz und FFH) und Einbeziehung der Anna-Ebert-Brücke, genehmigungsfähig. Aufgrund der gegenwärtigen angespannten Finanzlage der Landeshauptstadt Magdeburg schwer umsetzbar.


  • Variante V7 - kostengünstigste Variante. Die Genehmigungsfähigkeit steht weiterhin unter dem Vorbehalt einer erfolgreichen FFH-Ausnahmeprüfung. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wäre zu prüfen, inwieweit diese Variante im Rahmen der FFH-Ausnahmeprüfung unter Bezugnahme der entsprechenden Kohärenzmaßnahmen (Ausgleichmaßnahmen für Eingriffe in die Natur) zulässig, genehmigungsfähig sowie im Kostenrahmen umsetzbar ist. Die Trassierung verläuft analog der Variante V6.

    Die jüngsten Ereignisse des Junihochwassers 2013 lassen eine nochmalige Prüfung der bisherigen Variantenentscheidungen zwischen Variante V7 (Pfeilerbrücke) und Variante V6 (Pylonbrücke) zu Gunsten der genehmigungsfähigen Variante V6 zu.

    Im Hinblick auf die Verkürzung der Zeiträume für Starkhochwasserereignisse (2002, 2013) und derzu erwartenden Bauzeiten der Brücken, liegt seitens der Verwaltung als Ergebnis dieser Überprüfung die genehmigungsfähige Variante V6 (Pylonbrücke) vor, die unter Berücksichtigung der Finanzlage der Landeshauptstadt Magdeburg sowie der zu erwartenden Hochwassermittel zur Umsetzung kommen könnte, um das Projekt „Ersatzneubau Strombrückenzug“ ohne Verzögerung zu forcieren.
    Mit der Umsetzung der Variante V6 (Pylonbrücke) können weitere Einbauten in der Alten Elbe und Zollelbe sowie höhere Wasserspiegellagen (aufgrund der zusätzlichen Pfeiler der Variante V7) und negative Veränderungen in der Abflusshydraulik im Hochwasserfall vermieden werden. Des Weiteren sind keine FFH-Kohärenzmaßnahmen sowie lange FFH-Ausnahmegenehmigungsverfahren erforderlich.

Rahmenplan
- Aufbauend auf der technischen Lösung der neuen Brücken mit Ausbau des Knotens Heumarkt könnte parallel zur Entwurfs- und Genehmigungsplanung eine Rahmenplanung erfolgen, um das zukünftige Entwicklungspotential abzuschätzen und weiterzuentwickeln. Dazu ist eine Einschätzung der städtebaulichen Situation, Neuordnung und Gestaltung der vorhandenen Flächen, aber auch die Berücksichtigung der neu geschaffenen (teils durchschnittenen) Räume erforderlich.
     
Grunderwerb - ist zur Umsetzung des Bauvorhabens erforderlich. Grunderwerb privater Flächen und Entschädigungen, wurden für die Flächen der Kleingartensparte „Zitadelle“ im Zusammenhang mit der neuen Erschließung des Stadtparks Rotehorn in der Kostenschätzung berücksichtigt. Weiterer Grunderwerb, insbesondere Flächen im Bereich Heumarkt und Zuckerbusch sowie erforderliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen konnten zum gegenwärtigen Stand nur grob geschätzt Berücksichtigung finden.
     
Finanzierung - Die Baumaßnahmen könnten prinzipiell mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der nächsten Förderperiode mit Schwerpunkt städtebaulicher Akzente gefördert werden, somit muss schon jetzt in der weiteren Planung zwingend die Gesetzgebung der Europäischen Union beachtet werden. Da momentan jedoch der Wechsel der Förderperioden stattfindet, können derzeit keine konkreten Aussagen zur Förderhöhe oder zu weiteren Fördervoraussetzungen sowie einer Bestätigung zur Förderung getroffen werden. Das Landesverwaltungsamt bescheinigte im Vorfeld die prinzipielle Förderfähigkeit der Gesamtmaßnahme. Zurzeit wird von einer möglichen Förderung i.H.v. mindestens 60% der förderfähigen Kosten ausgegangen. Darüber hinaus wird die Mitfinanzierung Dritter geprüft.
 
Hochwasser - Im Rahmen der Veranstaltung über das Hochwasser 2013 am 24.06.2013 stellte Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper gemeinsam mit dem Leiter des Katastrophenstabes, Holger Platz, den Mitgliedern des Stadtrates die ersten Auswertungsergebnisse sowie Prämissen für einen künftig verbesserten Hochwasserschutz in Magdeburg in zehn Punkten vor.
Als Bestandteil dieses Programms für Hochwassersicherheit ist in Abhängigkeit der Zustandsentwicklung der Anna-Ebert-Brücke das Projekt „Ersatzneubau Strombrückenzug“ zu forcieren. Bei der weiteren Planung sind somit die Erkenntnisse aus der Hochwassersituation 2013 zu beachten.
Der bis dato höchste Wasserpegel der Elbe an der Magdeburger Strombrücke wurde mit 6,72 Metern am 19./20.08.2002 gemessen. Am 09.06.2013 wurde ein Maximalpegel von 7,46 Metern erreicht, das entspricht 47,345 m.ü.NHN.

Das schnelle Ansteigen der Elbe im Bereich Ostelbien hatte u.a. eine vorsorgliche Räumung der Stadtteile (u.a. Cracau, Pechau, Randau-Calenberge und Prester), Evakuierungen von Altenheimen und der Pfeifferschen Stiftungen zur Folge. Allein im ostelbischen Raum waren rund 15.000 bis 20.000 Personen betroffen. Zeitweise wurde der Straßenbahnverkehr über den Strombrückenzug eingestellt, da die Anna-Ebert-Brücke durch das Hochwasser bereits erheblichen Belastungen ausgesetzt war.
     
Nächste Schritte - Nach Beratung der Vorlage in den Ausschüssen und der Beschlussfassung zur Drucksache DS 0314/13 im Stadtrat vom 09.09.2013 wird mit der Erstellung der Planfeststellungsunterlagen für die Variante V6 (Pylonbrücke) unter Beachtung der Änderungsanträge begonnen. Ziel ist es den Antrag auf Planfeststellung zeitnah zu übergeben. Nach Vorlage des Planfeststellungsbeschlusses wird die Stadt entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten die Planungen vorantreiben und über die Ausschreibung der Bauleistungen entscheiden.

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Berichterstattung / Informationen zum Vorhaben "ERSATZNEUBAU Strombrückenzug"

2012:

  • I 0151/12 - 57 KB
    Berichterstattung Fortgang Strombrückenzug, Aktueller Stand des Vorhaben "Neubau Elbbrücken" (alte Bezeichnung: Strombrückenverlängerung) im Juni 2012

2013:

  • I 0028/13 - 67 KB
    Berichterstattung Fortgang Strombrückenzug, Aktueller Stand des Vorhaben "Neubau Elbbrücken"
    im I. Quartal 2013

    I 0028/13 - Anlage 01 - Vereinfachter Lageplan Variante V7 (Pfeilerbrücke) - 1 MB
    I 0028/13 - Anlage 02 - Ansicht, Grundriss Variante V7 (Pfeilerbrücke) - 904 KB
    I 0028/13 - Anlage 03 - mögliche Bauabschnitte, Einzelmaßnahmen - 525 KB
    I 0028/13 - Anlage 04 - Umgrenzung des Planungsbereiche Rahmenplan Heumarkt - 604 KB

  • I 0263/13 - 38 KB
    Berichterstattung Fortgang Strombrückenzug, Aktueller Stand des Vorhaben "Neubau Elbbrücken"
    im IV. Quartal 2013 (Federführung Tiefbauamt)

    I 0263/13 - Anlage 01 - Überarbeitete Wertungsmatrix  - 974 KB

 

Drucksachen zum Vorhaben "ERSATZNEUBAU StrombrückenZUG"

2012:

2013:

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Frau Meiners

Fachdienst Verkehrsplanung
Teamleitung 64.42 Verkehrsanlagenplanung

An der Steinkuhle 6
39128 Magdeburg

Verkehrsplanung

Der Fachdienst Verkehrsplanung befasst sich mit der städtischen Gesamtverkehrsplanung, mit Planungen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), Abstimmung mit der Regionalverkehrsplanung, Verkehrserhebungen und Verkehrsprognosen, Radverkehrsplanung und der Ausarbeitung von Vorplanungen für Verkehrsanlagen.