5 Prozent Beherbergungssteuer in Magdeburg ab April 2025
5-Prozent-Abgabe auf Übernachtungen
Steuerfrei sind Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Dies gilt auch für Teilnehmende von Klassenfahrten oder Schulausflügen sowie deren Begleitpersonen. Ebenso von der Steuer befreit sind Übernachtungen von Teilnehmenden an Programmen anerkannter Träger der freien Jugendhilfe im Bereich der außerschulischen Bildung, einschließlich ihrer Begleitpersonen. Auch Personen, die in der Beherbergungseinrichtung gemeldet sind, sowie Einsatzkräfte während eines Katastrophenfalls sind von der Beherbergungssteuer ausgenommen.
Wird die Beherbergungssteuer für eine steuerfreie Übernachtung an die Beherbergungseinrichtung gezahlt, kann der Gast die Erstattung bei der Stadt beantragen.
Beherbergungseinrichtungen, die bereits am Stichtag 14. Dezember 2024 existierten, mussten ihre Unternehmens- und Einrichtungsdaten bis spätestens 14. März 2025 melden. Neue Beherbergungseinrichtungen sind verpflichtet, sich innerhalb eines Monats nach Eröffnung anzumelden. Diese Monatsfrist gilt auch für die Meldung von Änderungen oder Abmeldungen.
Die einbehaltene Beherbergungssteuer ist durch das Beherbergungsunternehmen bei der Stadt jeweils 15 Tage nach Ablauf des Monats oder Quartals anzumelden und weitere 15 Tage später an die Stadt zu entrichten.
Ein Steuerbescheid ergeht nur bei Nichtentrichtung, abweichender Steuerfestsetzung oder fehlender Anmeldung. Die erforderlichen Informationen für die Steueranmeldung und Steuerentrichtung versendet die Stadt nach Eingang der Anmeldung an das Beherbergungsunternehmen.
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten
Finanzservice der Landeshauptstadt Magdeburg
Telefon: +49 391 540 2623 oder +49 391 540 2962
E-Mail: steueramt@steu.magdeburg.de