Bestattungs- und Leichenwesen
Bestattungswesen, Leichenwesen
Werden Verstorbene auf dem Gemeindegebiet der Landeshauptstadt nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen überführt oder bestattet, wird das Gesundheitsamt auf Anzeige von Amts wegen tätig.
In diesem Zusammenhang erfolgen auch einfache Maßnahmen zur Sicherung des Erblasses im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr bis gerichtlicher Schutz erlangbar ist.
Bleiben Bestattungspflichtige unbekannt oder untätig, erfolgt die Beisetzung ersatzweise zu Lasten der Verpflichteten.
Wichtige Vorschriften
- Verstorbene sind spätestens 36 Stunden nach Todeseintritt zu überführen.
(§ 10 BestattG LSA)
- Die Bestattung soll zwischen 48 h und 10 Tagen nach Todeseintritt erfolgen.
(§ 17 BestattG LSA)
- Bestattungspflichtige sind die nahen Angehörigen
(§ 14 i.V.m. § 10 BestattG LSA)
Ansprechpartner:
Herr Kruse, Raum 463, Tel.-Nr. +49 391 540-6131 ronald.kruse@ga.magdeburg.de
Herr Röglin, Raum 463, Tel.-Nr. +49 391 540-6097 thomas.roeglin@ga.magdeburg.de
Sprechzeiten: Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Montag, Mittwoch, Freitag: nach Vereinbarung
2. Verlängerung der Bestattungsfrist
Ist es unvermeidlich, dass ein Verstorbener außerhalb der Bestattungsfrist beigesetzt werden soll, erteilt das Gesundheitsamt im Rahmen seines Ermessenspielraumes die Erlaubnis auf Antrag des mit der Beisetzung beauftragten Bestattungsunternehmens.
Der begründete Antrag ist schriftlich zu stellen. Die Todesbescheinigung ist beizufügen. Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Wichtige Vorschriften
Ansprechpartner
Herr Heinicke, Raum 407, Telefon: +49 391 540-6003 eike.heinicke@ga.magdeburg.de
Sprechzeiten: Montag - Freitag nach Vereinbarung
3. Überführung von Leichen ins Ausland
Für die Beförderung von Leichen ins Ausland bedarf es der Erlaubnis (Leichenpass). Die Antragstellung ist erst nach standesamtlicher Beurkundung möglich. Der formlose oder mündliche Antrag muss die Daten des Verstorbenen, das Bestattungsunternehmen, den Transportweg, die Transportmittel sowie einen Nachweis über die Bestattungsmöglichkeit am Bestimmungsort enthalten. Die Gebühr für die Erlaubnis ist sofort zu entrichten.
Wichtige Vorschriften
§ 11 BestattG LSA
Ansprechpartner
Herr Kruse, Raum 463, Tel.-Nr. +49 391 540-6131 ronald.kruse@ga.magdeburg.de
Herr Röglin, Raum 463, Tel.-Nr. +49 391 540-6097 thomas.roeglin@ga.magdeburg.de
Sprechzeiten: Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Montag, Mittwoch, Freitag: nach Vereinbarung