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Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)

Das Gesetz tritt zum 01.11.2024 in Kraft. Der Paragraph 4 "Anmeldung beim Standesamt" tritt bereits zum 01.08.2024 in Kraft.

Termine ab dem 01.08.2024 zur Anmeldung einer Erklärung zur Änderung zum Geschlechtseintrag und zu den Vornamen werden ab Montag, dem 15.07.2024 um 09 Uhr unter der Telefonnummer 0391-540 4223 zu den Sprechzeiten Montag, Dienstag, Donnerstag in der Zeit von 09-12 Uhr sowie am Dienstag in der Zeit von 14-17:30 Uhr vergeben.

Ihr Standesamt