Hundesteuer Ermäßigung
Hundesteuer Ermäßigung
Was ist mitzubringen?
- Personalausweis
- für die Beantragung einer Steuerermäßigung ist der Bescheid über die Leistungen nach dem SGB II oder XII vorzulegen
Was ist zu beachten?
- Steuerermäßigung wird auf Antrag gewährt für das Halten eines Hundes, wenn der Hundehalter Leistungen nach dem SGB II oder XII (auch ALG II) erhält.
Der Stadtrat hat am 13.06.2024 eine Neufasung der Hundesteuersatzung beschlossen. Die Neufassung wird nach Vorlage des Protokolls im Amtsblatt veröffentlicht und ist dann gültig.
Eine Steuerermäßigung für einen Hund erhält zukünftig auch der Hundehalter, der Wohngeld oder Kinderzuschlag erhält oder im Besitz einer gültigen Otto-City-Card ist.
Nach Veröffentlichung der Satzung im Amtsblatt wird diese Information aktualisiert.