Die Landeshauptstadt Magdeburg hat auf der Grundlage des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchStG) fünf Schiedsstellen eingerichtet.
Wichtig: Zuständig ist die Schiedsstelle für das Wohngebiet des Antragsgegners.
Entsprechend der Zuständigkeitsgebiete ergeben sich folgende Zuständigkeiten:
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Schiedsstelle 1 Schiedsperson: Frau Helka
Stadtgebiete: Barleber See, Rothensee, Industriehafen, Kannenstieg, Neustädter Feld, Alte Neustadt, Neue Neustadt, Gewerbegebiet Nord, Sülzegrund, Großer Silberberg, Neustädter See, Herrenkrug
Tagungsort:
Altmarktarkaden
Julius-Bremer-Straße 10
Raum 753, 7. Etage
39104 Magdeburg