Gemeinschaftsanlage für Erdwahlgrabstätten (GEW)
Merkmale der alternativen Grabstättenart
In der Gemeinschaftsanlage für Erdwahlgrabstätten (GEW) kann pro Grabstelle eine Erdbestattung und eine Urnenbeisetzung erfolgen.
Ein Nutzungsrecht an dieser Anlage kann bereits zu Lebzeiten erworben werden. Das Nutzungsrecht wird für 20 Jahre als ein- oder mehrstellige Grabstätte vergeben und kann verlängert werden. Die Grabstätten werden der Reihe nach vergeben. Die Grabfläche ist mit einer einheitlichen Bepflanzung gestaltet. Auf Kosten des Nutzungsberechtigten kann eine Namenskennzeichnung in Form eines Grabmales vorgenommen werden.
Die Pflege ist über die gesamte Liegezeit bzw. Nutzungsdauer in der Grabstättengebühr enthalten.