Befreiung von der KiTa-Gebühr beantragen
Ein KiTa-Platz kostet Geld. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Ermäßigung oder eine vollständige Befreiung beantragen.
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch („Bürgergeld“) oder
- Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches oder
- Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) oder
- Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
Voraussetzungen
- Das betreffende Kind besucht eine Kindertageseinrichtung oder Tagespflegestelle.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
- Sie haben Ihren Wohnsitz in der Landeshauptstadt Magdeburg.
Erforderliche Unterlagen
Für die Bearbeitung des Antrages werden die nachstehenden Unterlagen (sofern auf Sie zutreffend) benötigt:
Kopie des Leistungs- bzw. Bewilligungsbescheides über den Erhalt von:
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch („Bürgergeld“) bzw.
- Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches bzw.
- Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) bzw.
- Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes bzw.
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
Sollten Sie keine der oben genannten Leistungen beziehen, werden folgende Unterlagen benötigt:
Einkommensnachweise:
- Arbeitsvertrag sowie Lohn-/Gehaltsnachweise oder Arbeitslosengeld I der letzten 12 Monate
- Betriebswirtschaftliche Auswertung bei Selbständigkeit, welche vom Steuerberater aktuell bestätigt wurde und/oder den Einkommensteuerbescheid
- Übergangsgeld/Gründungszuschuss
- Nachweis zu Renten (letzte Anpassung und aktueller Kontoauszug)
- Kindergeld (Festsetzung Familienkasse/aktueller Kontoauszug)
- Zinsnachweis aus Kapitalerträgen
- Mutterschaftsgeld (Arbeitgeber und Krankenkasse)
- Elterngeld
- vollständigen BAföG- bzw. BAB-Bescheid, Immatrikulationsbescheinigung
- Unterhaltszahlungen/-ansprüche/-vorschuss (z. B. aktueller Kontoauszug und Bescheid)
- Vaterschaftsanerkennung
- Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung
- sonstige Einkünfte
- Nachweis der Familienversicherung für gesetzlich Versicherte bei fehlendem Einkommen
sowie Nachweise zu Aufwendungen:
- Höhe des Kostenbeitrages zur Kinderbetreuung für weitere Kinder in Tageseinrichtungen oder Tagespflegestellen (Kopie Betreuungsvereinbarung/-vertrag und Kostenbeitragsbescheid)
- aktueller Mietkostennachweis und Mietvertrag (ausreichend sind Seiten mit Angaben zum Mietobjekt, Grundmiete/kalte Betriebskosten, Unterschriften Vertragsparteien)
- bei eigenen Grundstücken: Nachweis über Hauslasten (Grundsteuer, Gebäudeversicherung, öffentliche Abgaben und Gebühren), Schuldzinsen (ohne Tilgung)
- Fahrtkosten zur Arbeitsstätte (z. B. Monatskarte) → Angabe des Arbeitseinsatzortes (Firma, Ort/Straße)
- Unterlagen zu Unterhaltsverpflichtungen (Unterhaltsvereinbarung und aktueller Zahlbeleg, einschl. Heim- und Pflegeunterbringung)
- Zahlungsnachweis Semesterticket/Studiengebühren
- Nachweis über notwendige Versicherungen (keine vermögensbildenden Versicherungen): Hausrat, Privathaftpflicht, Riesterrente, private Kranken- und/oder Pflegeversicherung für nicht gesetzlich Versicherte (jeweils mit Police/Bestätigung durch Versicherungsunternehmen und aktuellem Kontoauszug)
Sämtliche Unterlagen werden auf dem aktuellsten Stand benötigt.
Rechtsgrundlage
- § 24 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- § 90 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- Für die Feststellung der zumutbaren Belastung gelten die §§ 82 - 85, 87, 88 und 92 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII).