18. Änderung des Flächennutzungsplanes
"Gewerbegebiet Sudenburger Wuhne"
Ziel des Änderungsverfahrens war es, dem Entwicklungsgebot nach § 8 (2) BauGB zu entsprechen und somit Planungsrecht für die Erweiterung des Magdeburger Unternehmens FAM zu ermöglichen. Durch das im September 2011 eingeleitete Satzungsverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 362-3.1 „Sudenburger Wuhne Süd“ ergaben sich Abweichungen zum wirksamen Flächennutzungsplan, die in einem parallelen Änderungsverfahren gemäß § 8 (3) BauGB) angepasst worden sind.
Verfahren:
Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 1 (3) BauGB | 04.09.2014 Amtsblatt Nr.35/14 |
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 3 Nr. 2 | 03.09.2013 |
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (2) BauGB |
24.10. - 25.11.2014 |
Behandlung der Stellungnahmen, Feststellungsbeschluss |
25.06.2015 |
Genehmigung |
25.09.2015 |