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Für die Geburtsjahrgänge ab 1971 mit Papierführerschein ist die Umtauschfrist abgelaufen.

Personen, die noch im Besitz eines Papierführerscheines sind und in den Jahren ab 1971  geboren sind, hätten diesen bis zum 19.01.2025 in einen EU-Kartenführerschein umtauschen müssen.

Aktuell läuft die Umtauschfrist für Führerscheine, die 1999 bis 2001 ausgestellt worden, diese endet am 19. Januar 2026.

 

Termine können auf der städtischen Internetseite unter Terminreservierung Führerscheinstelle oder telefonisch unter der Behördennummer 115 gebucht werden.


Warum muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.

Diese Fristen gelten lt. Bundesregierung

Hier finden Sie alle Hinweise der Bundesregierung zum laufenden Pflichtumtausch von Führerscheinen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.