Für die Geburtsjahrgänge ab 1971 mit Papierführerschein ist die Umtauschfrist abgelaufen.
Termine können auf der städtischen Internetseite unter Terminreservierung Führerscheinstelle oder telefonisch unter der Behördennummer 115 gebucht werden.
Warum muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.