Die Geburtsjahrgänge ab 1971 mit Papierführerschein sollten frühzeitig an den Umtausch denken.
Termine können auf der städtischen Internetseite unter Terminreservierung Führerscheinstelle oder telefonisch unter der Behörden-Rufnummer 115 gebucht werden.
Ihr BürgerServiceWarum muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.