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Melderegisterauskünfte

Die Anträge auf die Erteilung von einfachen und erweiterten Melderegisterauskünften wurden der aktuellen Gesetzeslage angepasst und mit einen Hinweisblatt ergänzt.

Wir bitten alle privaten und gewerblichen Antragsteller möglichst nur noch die aktuellen Anträge aus unserem Formulardepot (Bereich Pass- und Meldewesen) zu verwenden.

Das Bundesmeldegesetz i.V.m. der entspr. Verwaltungsvorschrift stellt hohe Anforderungen an die Anträge auf Melderegisterauskunft und hat auch die Zuordnung zur gewerblichen Tätigkeit geregelt.

Leider erreichen uns immer wieder fehlerhafte Anträge, die diesen Anforderungen entweder durch fehlerhaftes ausfüllen der Anträge bzw. durch Verwendung formloser Schreiben nicht entsprechen.

Auch erreichen uns vermehrt "Private Anträge" von eindeutig der gewerblichen Tätigkeit zuzuordnenden Berufsgruppen. Dies führt dann zu Ablehnungen oder neutralen Antworten, welche dann für die Antragsteller nicht immer nachvollziehbar sind.

Sollten Sie noch Fragen zu Melderegisterauskünften haben, die MitarbeiterInnen der Behördenrufnummer 115 helfen Ihnen gern weiter.

Wir danken für Ihr Verständnis.
Ihr BürgerService