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Bürgerbüros: Ab 1. Mai 2025 werden nur noch digitale Passfotos akzeptiert! 

Ab dem 1. Mai 2025 können für die Beantragung hoheitlicher Dokumente wie Personalausweis und Reisepass ausschließlich digital erstellte biometrische Passfotos verwendet werden. Diese Fotos können entweder direkt im Bürgerbüro aufgenommen oder von privaten Fotodienstleistern, die bei einer zertifizierten Cloud angemeldet sind, erstellt und digital an die zuständige Behörde übermittelt werden.

Selbstgemachte Fotos, Bilder aus Fotokabinen außerhalb der Behörde oder Passfotos aus Foto-Apps sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig. Sollten Sie solche Fotos im Bürgerbüro vorlegen, werden diese grundsätzlich abgelehnt.

Sie haben in jedem Bürgerbüro die Möglichkeit, gegen eine zusätzliche Gebühr von derzeit 7 Euro, neue Passfotos direkt vor Ort anfertigen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass wir für Babys und Kleinkinder unter 1,20 m keine Fotoaufnahme anbieten können. In diesem Fall empfehlen wir, die Fotoaufnahme bei einem privaten Fotodienstleister vorzunehmen.

Hier können Sie weitere Informationen zur Fotoaufnahme in den Bürgerbüros nachlesen.

Übermittlung digitaler Fotos durch private Fotodienstleister

Fotos können weiterhin von privaten Fotodienstleistern erstellt werden, vorausgesetzt, der Dienstleister ist bei einer zertifizierten Cloud registriert. Nach der Aufnahme wird Ihr Foto vom Fotodienstleister verschlüsselt und sicher in die Cloud übertragen. Sie erhalten einen ausgedruckten QR-Code, den Sie bei der Behörde vorlegen müssen. Durch das Auslesen des QR-Codes wird Ihr Foto sicher und verschlüsselt an die zuständige Behörde übermittelt und kann sofort verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass ohne den QR-Code Ihr Foto nicht abgerufen werden kann. In diesem Fall ist es möglicherweise erforderlich, dass Sie nochmals vor Ort vorsprechen.

Wir empfehlen Ihnen, sich im Vorfeld bei Ihrem Fotodienstleister zu erkundigen, ob dieser bereits die notwendigen Voraussetzungen für die sichere Übertragung der Fotos an die Behörde erfüllt.

Ziel der Gesetzesänderung

Durch das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Fotos für die Beantragung hoheitlicher Dokumente verwendet werden.

Ziel dieser Gesetzesänderung ist die Verbesserung der öffentlichen Sicherheit, insbesondere durch die Verhinderung der Manipulation von Fotos mittels sogenanntem "Morphing". Die bisherige Praxis, Fotos zunächst auszudrucken und anschließend wieder einzuscannen, entsprach nicht mehr dem Stand der aktuellen Technik und den gestiegenen Sicherheitsanforderungen.

03.03.2025