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Die Landeshauptstadt Magdeburg hat auf der Grundlage des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchStG) fünf Schiedsstellen eingerichtet. 
Wichtig: 
Zuständig ist die Schiedsstelle für das Wohngebiet des Antragsgegners.

Entsprechend der Zuständigkeitsgebiete ergeben sich folgende Zuständigkeiten: