Haushaltsplanentwurf 2025: Mehr als 100 Millionen Euro Investition
Stadtrat entscheidet am 17. Februar 2025
Oberbürgermeisterin Simone Borris stellte den Haushaltsplan für 2025 am 12. November 2024 in einer Pressekonferenz vor. Die Vorlage der Verwaltung wird in den kommenden Wochen in den Ausschüssen beraten, bevor am 17. Februar 2025 der Stadtrat entscheidet.
„Die Ursache des Haushaltsdefizits sind erhebliche Kostensteigerungen, insbesondere im Sozialbereich, beim Personal, bei Baupreisen und Kreditzinsen sowie Steuermindereinnahmen und die nicht auskömmliche finanzielle Unterstützung von Bund und Land bei der Finanzierung uns übertragener Aufgaben“, begründet Oberbürgermeisterin Simone Borris den absehbaren Fehlbetrag. „Gleichzeitig werden wir auch in den kommenden Jahren weiter in unsere Infrastruktur und damit in die Zukunft Magdeburgs investieren. Ein Beispiel dafür ist unser geplanter IGS-Schulneubau mit einem Finanzvolumen von mehr als 70 Millionen Euro.“
Erträge und Ausgaben
Insgesamt haben die geplanten Haushaltserträge 2025 ein Volumen von 974,7 Millionen Euro, denen Aufwendungen von 998 Millionen Euro gegenüberstehen. Daraus ergibt sich ein Fehlbetrag von etwa 23,3 Millionen Euro. Die Kreditneuaufnahme liegt bei rund 45,5 Millionen Euro. Die Nettoneuverschuldung beträgt im kommenden Jahr voraussichtlich 25,7 Millionen Euro.
Weil für 2024 ein negatives Jahresergebnis erwartet wird, sind keine Rücklagen zum Ausgleich des Fehlbetrages für den Haushalt 2025 vorhanden. Um die Handlungsfähigkeit der Landeshauptstadt Magdeburg sicherzustellen, muss aber ein genehmigungsfähiger Haushalt verabschiedet werden. Deshalb wird die Verwaltung ihre Konsolidierungsanstrengungen weiter fortsetzen.
Sozialaufwendungen erreichen erneut fast die Hälfte des Etats
Allein die Aufwendungen im Sozialbereich nehmen mit rund 460 Millionen Euro erneut wieder fast die Hälfte des Gesamthaushaltes ein. Diese enormen Kosten betreffen insbesondere die Umsetzung des gesetzlichen Ganztagsanspruchs auf einen Kita-, Krippen- und Hortplatz, die Absicherung der Kosten der Unterkunft und die Hilfen zur Erziehung. Allein die Gesamtkosten für die Kitabetreuung in Magdeburg betragen 2025 voraussichtlich mehr als 163 Millionen Euro. Die Hilfen zur Erziehung steigen auf 66,6 Millionen Euro. Eine weitere große Position sind die Kosten der Unterkunft nach dem SGB II In Höhe von 62,5 Millionen Euro.
Bauprojekte bleiben Schwerpunkt der Investitionen
Um weiterhin die Zukunft Magdeburgs und besonders die Infrastruktur zu gestalten, plant die Landeshauptstadt für das kommende Jahr Investitionen von rund 103,5 Millionen Euro, davon 92,7 Millionen Euro für eigene Baumaßnahmen.
Hinzu kommen Investitionsförderprojekte für Dritte. Schwerpunkte der Investitionen sind unter anderem:
- Fortsetzung der Sanierung der Stadthalle
- IGS-Neubau im Stadtzentrum
- Abschluss der Arbeiten rund um den Ersatzneubau des Strombrückenzugs
- Fortsetzung der Reaktivierung des Industriehafens mit Erneuerung einer weiteren Spundwand
- Sanierung des Carl-Miller-Bades
- 4. Bauabschnitt für die 2. Nord-Süd-Verbindung der MVB (Damaschkeplatz bis Neustädter Feld/ Hermann-Bruse-Platz)
- Abschluss des zweizügigen Ausbaus der Grundschule „Westerhüsen“
- IT-Geräte für Schulen sowie Hardware/ Software über den DigitalPakt II
- geplanter Neubau der Leitstelle und einer Lehrrettungswache
- Neubau einer Schwimmhalle für den Leistungssport (vorbehaltlich Fördermittel)
- Überbauerneuerung der Brücke über die Bahngleise im Lüttgen-Salbker Weg
- möglicherweise weitere Brückensanierungen
Verwaltung spart vor allem beim eigenen Personal
Um den Anstieg der Personalkosten zu minimieren, hat Oberbürgermeisterin Simone Borris im Zusammenhang mit der zum 1. September 2024 von ihr erlassenen Haushaltssperre eine vorübergehende Sperre für die Besetzung von vakanten und frei werdenden Stellen in der Verwaltung zum 1. Oktober verfügt.
„Die Entscheidung fiel mir sehr schwer. Einerseits sparen wir damit vergleichsweise größere Summen ein, andererseits steigen dadurch die Belastungen der Kolleginnen und Kollegen, weil die Aufgaben der Verwaltung bestehen bleiben. Die Wiederbesetzungssperre wird im Jahr 2025 zunächst fortgesetzt, wobei zwingend notwendige Ausnahmen weiterhin berücksichtigt werden.“
Weitere Konsolidierungsmaßnahmen
Um die selbstbestimmte Handlungsfähigkeit der Verwaltung aufrechtzuerhalten, sind weitere Konsolidierungsanstrengungen notwendig. Oberbürgermeisterin Simone Borris blickt voraus:
„Wir müssen in den kommenden Jahren zwingend weitere Kosten reduzieren, um den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich zu erreichen. Deshalb haben wir eine Arbeitsgruppe zur Haushaltskonsolidierung gebildet, die sämtliche Ausgaben auf den Prüfstand stellt und unser Konsolidierungskonzept weiterentwickelt.“
Bereits beschlossen als Konsolidierungsmaßnahmen wurden unter anderem:
- Veräußerung städtischer Grundstücke
- Erhöhung der Parkgebühren im Stadtgebiet
- Anhebung der Hundesteuer
- Anpassungen von Entgeltordnungen im Kulturbereich
Geplant sind außerdem eine Beherbergungssteuer sowie die Einführung von Parkgebühren an städtischen Schulstandorten für das Schulpersonal. Beschäftigte der Stadtverwaltung müssen für ihre Parkplätze an städtischen Gebäuden ab 1. Januar 2025 tiefer in die Tasche greifen.
Bund und Land in der Pflicht
Zur Verbesserung der Finanzsituation sieht die Oberbürgermeisterin weiterhin auch den Bund und das Land in der Pflicht. Als Beispiel nennt Simone Borris die Kosten für die Hilfen zur Erziehung und die Kita-Finanzierung. Sie appelliert an die Landesregierung, die Pauschalen des Landes für die Kita-Betreuung der Kommunen an die enormen Kostensteigerungen anzupassen:
„Vor allem die Tarifentwicklungen für pädagogisches und technisches Personal in den Kitas, aber auch die Sachkosten sind in den vergangenen Jahren signifikant angestiegen, während eine adäquate Anpassung der Pauschale im Rahmen der Landeszuweisung nicht zu verzeichnen ist. Die Fortschreibung der Landespauschalen muss deshalb zwingend an der realen Preis- und Lohnkostenentwicklung bemessen und nachvollziehbar dargestellt werden. Deshalb ist die erneute Prüfung des Finanzsystems der Kita-Finanzierung in Sachsen-Anhalt zwingend erforderlich. Ohne eine verbesserte finanzielle Ausstattung kann Magdeburg die Kinderbetreuung auf dem bisherigen Niveau nicht mehr finanziell absichern!“
Auch bei der Asylfinanzierung erwartet die Oberbürgermeisterin eine stärkere Unterstützung:
„Das Land erstattet die angemessenen Aufwendungen grundsätzlich nur in Höhe von 98 Prozent und hat über die kommunalen Spitzenverbände mitgeteilt, dass die Kommunen einen Eigenanteil in Höhe von 2 Prozent selbst tragen müssen. Für die Landeshauptstadt Magdeburg ist diese Kürzung nicht akzeptabel! Allein im Jahr 2022 hatten wir eine Finanzierungslücke von rund 1,14 Millionen Euro. Für das vergangene Jahr gehen wir sogar von einem Fehlbedarf von mehr als 3 Millionen Euro aus!“
Für die anstehende Revision des Finanzausgleichsgesetzes für die Jahre 2025 und 2026 werden noch immer zu hohe Steuereinnahmen für die Kommunen Sachsen-Anhalts unterstellt.
„Sowohl deutlich über der Inflationsrate gestiegene Sozialkosten als auch der Großteil der durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine den Kommunen entstandenen finanziellen Belastungen sind in der FAG-Revision nicht berücksichtigt“, macht Simone Borris auf einen weiteren Nachteil für die Kommunen aufmerksam. „Obwohl sich durch die Revision die FAG-Massen für 2025 und 2026 erhöht haben, bleibt insbesondere für die kreisfreien Städte das Ergebnis gerade im Hinblick auf die bereits eingetretenen und höchstwahrscheinlich noch auftretenden finanziellen Risiken deutlich hinter den Erwartungen zurück und lässt einen fairen Interessenausgleich zwischen Land und Kommunen vermissen.“
Der gesamte Haushaltsplan 2025 ist online im Ratsinformationssystem verfügbar.