Inhalt

Digitales Rathaus: Einbürgerungsantrag ab 3. Juli nur noch online

Magdeburgerinnen und Magdeburger, die die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen möchten, können den Antrag auf Einbürgerung ab dem 3. Juli bei der Ausländerbehörde online einreichen. Anträge in schriftlicher Formulare sind künftig nicht mehr möglich. Mit den Onlineformularen sinkt der Zeit- und Organisationsaufwand auf beiden Seiten.

Ab 3. Juli Anträge auf Einbürgerung nur noch online

Die digitale Antragstellung zur Einbürgerung ist an das „digitale Rathaus“, welches Onlinedienstleistungen der Landeshauptstadt bündelt, angegliedert. Der Antrag kann daher problemlos an Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone ausgefüllt werden.

Per „Quick Check“ können interessierte Bürgerinnen und Bürger vorab innerhalb einer Minute überprüfen, ob ein Antrag in Frage kommt. Für den Zugang zum Onlineformular ist dann die Anmeldung mit einer bundID und eine Registrierung notwendig. Die Registrierung erfolgt über die Angabe der E-Mail-Adresse und eines Passworts. Eine Verifizierung über ein Ausweisdokument ist nicht erforderlich.

Nach der Anmeldung kann der Online-Antrag ausgefüllt werden. Zusätzliche Dokumente, die von der Behörde benötigt werden, können als Datei hochgeladen werden oder per Umleitung via QR-Code mit dem Smartphone fotografiert und übertragen werden. Die Gebühr für die Bearbeitung des Antrages wird fällig, sobald der Antrag komplett ausgefüllt wurde. Die Bezahlung ist via Girocard oder Visa möglich. Nachdem der Antrag abgeschickt wurde, erhält der Antragsteller oder die Antragstellerin eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Mit dem Onlineformular können sich sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Verwaltung Vorteile ergeben. In Zukunft müssen Antragstellende lediglich zu einem Vor-Ort-Termin in die Ausländerbehörde kommen, die weitere Kommunikation erfolgt über Email. Die digital eingereichten Anträge werden konsequent als digitale Akten weitergeführt, sodass für alle neuen Anträge die Papierakten entfallen. Aufgrund der Digitalisierung der Akten werden in Zukunft keine schriftlichen Anträge mehr entgegengenommen.

Der digitale Antrag zur Einbürgerung wurde aufgrund des Onlinezugangsgesetz, kurz OZG, umgesetzt. Diese neue digitale Verwaltungsleistung wurde im Bundesland Nordrhein-Westfalen entwickelt und allen weiteren Bundesländern als sogenannte „Einer-für-Alle-Leistung“ zur Verfügung gestellt.

01.07.2024