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Am 18. Oktober: Bürgerbeteiligung zur Bebauung des Prämonstratenserbergs

Die Stadtverwaltung lädt für den 18. Oktober zur nächsten Bürgerbeteiligung für die geplante Nutzung und Bebauung des Prämonstratenserbergs ein. Von 16.00 bis 19.00 Uhr können im Kaiserin-Adelheid-Foyer des Alten Rathauses alle Interessierten unkompliziert Ideen, Wünsche und Bedenken äußern. Um eine Voranmeldung wird gebeten.

In den kommenden Jahren soll in zentraler Lage mit Blick auf die Elbe gebaut werden. Dafür ist die Änderung des bestehenden Bebauungsplans "Zentraler Platz/ Elbufer" notwendig. Mit der Änderung sollen für den Prämonstratenserberg grundsätzliche städtebauliche Fragen zur Nutzung, Erschließung, Stadtökologie und Gebäudestruktur geklärt werden.

Im Herbst des vergangenen Jahres hatte die Stadtverwaltung erstmals über das Projekt informiert und eine Ideenwerkstatt mit Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt. Aus den zusammengetragenen Anregungen und Ideen wurde ein Planentwurf erarbeitet. Der Stadtrat hat den Entwurf für die zweite Beteiligungsphase nun freigegeben.

Um eine Anmeldung zur Veranstaltung wird gebeten:

Internet: www.magdeburg.ag-urban.de
E-Mai: magdeburg@ag-urban.de
Telefon: 030 6098 22 540 (Berliner Planungsbüro AG Urban)

Eine digitale Beteiligungsplattform unter www.otto-beteiligt.de sowie eine kleine Sonderausstellung im IBA-Shop im Breiten Weg 190 informieren zusätzlich über alle Entwicklungen rund um den Prämonstratenserberg. Die Ausstellung kann täglich von 10:00 bis 17:00 Uhr besucht werden.

Hintergrund

Die erste Phase der Beteiligung zum Bebauungsplan-Vorentwurf ist beendet. Die zahlreich eingegangenen Hinweise und Anregungen wurden thematisch geordnet, zusammengefasst, gewichtet und bewertet. Das Team Bebauungspläne im Fachbereich Stadtplanung und Vermessung der Landeshauptstadt Magdeburg hat den Vorentwurf des Bebauungsplans anschließend zu einem Planentwurf weiterentwickelt. Dieser ist nun Gegenstand der zweiten Beteiligungsphase. Die besonderen Anforderungen aufgrund der Lage und der Geschichte des Ortes erfordern die Definition von Art und Maß der Bebauung. Darüber hinaus sollen Ziele des Klimaschutzes und der Mobilitätswende in der Planung verankert werden.

11.10.2024