Inhalt

Neuer Seniorenbeirat für die Wahlperiode 2024 bis 2029

Auf der Stadtratssitzung am 5. Dezember sind die Mitglieder für den Seniorenbeirat in der Wahlperiode 2024 bis 2029 neu bestellt worden. Gleichzeitig wurde die neue Satzung des Seniorenbeirates beschlossen. Die Neubestellung der Mitglieder wurde notwendig, weil die Wahlperiode des bisherigen Beirates mit der Neuwahl des Stadtrates in diesem Jahr endete.

Bild vergrößern: Sitzung des Seniorenbeirates Magdeburg © Landeshauptstadt Magdeburg, Romy Buhr
Das Bild ist exemplarisch und stellt nicht den aktuellen Seniorenbeirat dar

Satzung des Beirates aktualisiert

Aus 41 qualifizierten Bewerbungen wurden 13 Bewerbende von der Bewerbungskommission zur Bestellung in den Seniorenbeirat für die Wahlperiode 2024 bis 2029 vorgeschlagen. Die Vorschläge wurden auf der Sitzung des Stadtrates am 5. Dezember bestätigt. Hinzu kommen 7 Vertretende der Fraktionen des Stadtrates sowie 5 Nachrückende.

„Die Bewerbungskommission hatte es sich nicht leicht gemacht, aus den 41 hoch qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber 13 Personen auszuwählen, die in den Seniorenbeirat bestellt werden sollen. Umso mehr freue ich mich nun, dass dieses Bewerbungsverfahren mit dem Beschluss des Stadtrates abgeschlossen ist und der Seniorenbeirat das Sitzungsgeschehen zeitnah wieder aufnehmen kann“, blickt der Beigeordnete für Soziales, Jugend und Gesundheit, Dr. Ingo Gottschalk, zurück.

Neben der Bestellung der neuen Beiräte wurde auch die Satzung des Seniorenbeirates neu gefasst. Die Satzungsänderung war notwendig geworden, um strukturelle Anpassungen und Vereinfachungen in der Aufgabenwahrnehmung des Beirates vorzunehmen. Mit der Neufassung wird die Trennung des Vorsitzes von der Funktion des Seniorenbeauftragten vollzogen. Zudem wurden das Stimmrecht der Mitglieder des Seniorenbeirates erweitert und die Entsendung durch die Fraktionen neu geregelt. Der Seniorenbeirat besteht nun aus 13 älteren Einwohnerinnen und Einwohner, 7 von den Fraktionen des Stadtrates entsendeten Mitgliedern als stimmberechtigte Mitglieder sowie dem bzw. der Seniorenbeauftragten zur Koordination für die Belange der älteren Menschen.

„Um die neuen Mitglieder des Seniorenbeirates optimal vorzubereiten, wurden diese kürzlich in einem Einführungsworkshop über die Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie die Organisation und Arbeitsweise des Seniorenbeirates informiert. Nächster Schritt ist die Vorbereitung der Sitzung, damit der Seniorenbeirat seine Arbeit aufnehmen kann.“

Hintergrund zum Seniorenbeirat

Der Seniorenbeirat der Landeshauptstadt Magdeburg berät den Stadtrat und seine Ausschüsse. Er hat die Aufgabe, sich für die Belange der älteren Einwohnenden einzusetzen. Er sorgt dafür, dass diese in der Arbeit des Stadtrates und der Verwaltung angemessene Berücksichtigung finden. Rechtliche Grundlage der Arbeit des Seniorenbeirates ist eine Satzung, die den Seniorenbeirat mit weitreichenden Kompetenzen und wichtigen Aufgaben ausstattet.

Seit 2024 besteht der Seniorenbeirat aus 21 Mitgliedern, davon 13 gewählte Bürgerinnen und Bürger und 7 von den Stadtratsfraktionen benannten Vertretenden sowie dem bzw. der Seniorenbeauftragten zur Koordination der Belange der älteren Menschen als nicht stimmberechtigtes Mitglied.

19.12.2024