Bislang mehr als eine Million Euro Soforthilfe ausgezahlt
767 Betroffene haben bereits Spendengelder erhalten
„Die Stadtverwaltung hat in den vergangenen Wochen 767 Anträge bewilligt und dabei 56 persönliche Beratungen vorgenommen“, bilanziert Magdeburgs Oberbürgermeisterin Simone Borris. „Bei der Auszahlung wurden die Familien der Todesopfer bevorzugt behandelt“, stellt die Oberbürgermeisterin klar und reagiert damit auf Kritik, nach der diese nicht priorisiert worden seien. „Genau das Gegenteil ist aber der Fall, denn an diese Familien sind bereits alle bislang beantragten Auszahlungen erfolgt“, betont die Oberbürgermeisterin.
Die Bearbeitung der Anträge zur Unterstützung der Opfer des Anschlags läuft innerhalb der Stadtverwaltung weiterhin auf Hochtouren. Parallel dazu ist die Zahl der Betroffenen weiter angestiegen. Waren es am 6. Februar noch 1.326 Betroffene, wurden von der Polizei inzwischen 1.538 Betroffenen gemeldet.
Die Mehrzahl davon wurde von der Stadtverwaltung bereits kontaktiert. Ihnen wurden Informationen zum Verfahren der Spendenverteilung und zur Antragsstellung zugesandt. Zudem bietet ein Sonderstab unter Leitung des Beigeordneten Dr. Ingo Gottschalk weiterhin Beratungsleistungen an und beantwortet Fragen rund um die Spendenvergabe. Dafür wird auch mit anderen Behörden und Organisationen zusammengearbeitet.
Auf dem städtischen Spendenkonto sind bislang 1,38 Millionen Euro eingegangen. Weitere Spenden sind noch bis 31. März 2025 möglich.
Soforthilfen als Einmalzahlung können Betroffenen noch bis Ende März beantragen. Basis dafür ist die vom Stadtrat beschlossene:
Weitere Spenden sind möglich und willkommen
Spendenkonto
Landeshauptstadt Magdeburg
IBAN: DE89 8105 3272 0641 0958 72
BIC: NOLADE21MDG
Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig.
Hinweise zur Spende
Für den steuerlichen Spendenabzug reicht für Spenden bis 300 Euro der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes aus. Eine Spendenbescheinigung ist nicht erforderlich, wird auf Wunsch aber ausgestellt.
Für Spenden über 300 Euro stellt die Landeshauptstadt Magdeburg Zuwendungsbestätigungen aus. Wenn der Name und die Anschrift auf dem Einzahlungsbeleg nicht vollständig darstellbar sind, können ergänzende Angaben per E-Mail an
steueramt@steu.magdeburg.de gesendet werden.
Rechtsgrundlagen für den Spendenabzug sind Paragraph 10b Einkommensteuergesetz, Paragraph 50 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a) Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und Paragraph 52 Absatz 2 Nummer 10 Abgabenordnung.