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Schulanfänger 2026 jetzt bis 31. März 2025 anmelden!

Kinder, die 2026 eingeschult werden, müssen bis 31. März 2025 an der für sie zugewiesenen Grundschule angemeldet werden. Das gilt für alle Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2019 und dem 30. Juni 2020 geboren wurden. Die Anmeldung zum Schuljahr 2026/2027 gilt auch, wenn eine andere Grundschule oder Schule in freier Trägerschaft besucht werden soll.

Bis 31. März im jeweiligen Schulbezirk

Bei der Anmeldung zur Einschulung müssen die Erziehungsberechtigten die Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes bzw. das Familienstammbuch vorlegen. Es können auch Kinder angemeldet und eingeschult werden, die ein Jahr jünger sind.

Der Stadtrat hatte am 23. Januar 2025 die Schulbezirke beschlossen.

Formlose Anträge für den Besuch einer Grundschule außerhalb des Schulbezirkes oder für eine Verschiebung der Schulpflicht nimmt die zuständige Grundschule entgegen.

Schuleingangsuntersuchung

Vor der Schulaufnahme im Sommer 2026 ist eine amtsärztliche Untersuchung des Kindes im Gesundheitsamt erforderlich. Die Anmeldung erfolgt über die Kindertageseinrichtung. Für Kinder, die zuhause betreut werden, können Untersuchungstermine direkt im Gesundheitsamt unter den Rufnummern vereinbart werden:

Telefon: 0391 540 6049 sowie 0391 540 6052

Die Untersuchungen beginnen voraussichtlich im März 2025.

Informationen zur Schul- und Hortanmeldung

Eltern, die für ihr Kind eine Hortbetreuung gemäß Kinderförderungsgesetz wünschen, sollten sich gleichzeitig mit der Schulanmeldung, spätestens jedoch bis zum 1. Februar 2026, in dem für die Grundschule zuständigen Hort anzumelden.

Kita-Beratung des Jugendamtes: 0391 540 3131 sowie 0391 540 3261

Fragen zur Schulanmeldung: 0391 540 3026

04.02.2025