FCM-Ehrenpräsident Peter Paul Fechner erhält Ehrennadel
Oberbürgermeisterin ehrt Peter Paul Fechner
„Sie haben dazu beigetragen, dass der FCM wieder zu einer Identifikationsfigur geworden ist“, würdigte Oberbürgermeisterin Simone Borris die Verdienste von Peter Fechner. „Das Stadion ist wieder ein Ort, an dem Magdeburgerinnen und Magdeburger aller Altersgruppen und sozialen Schichten regelmäßig zusammenkommen, um mit ihrem Herzensverein mitzufiebern. Engagierte Menschen wie Peter Fechner gehören zur Stärke einer Stadt und stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“
Beim Empfang am 24. März im Alten Rathaus waren auch Wegbegleiter und Unterstützerinnen von Peter Fechner zu Gast.
Jahrelanger Einsatz für den 1. FC Magdeburg
Peter Paul Fechner war von 2011 bis 2022 ehrenamtlicher Präsident des FCM, seit 2022 ist er Ehrenpräsident. Fechners besondere Engagement hatte dazu beigetragen, dass der FCM aus der Regionalliga in die 2. Bundesliga aufsteigen konnte. Zudem hat sich der Verein nicht nur in sportlicher, sondern auch in finanzieller Hinsicht entwickelt und stabilisiert.
Zusammen mit seinem damaligen Präsidiumsmitglied Dr. Hagen Hoffmann konnten der sportliche Aufschwung initiiert, die Nachwuchsarbeit weiter professionalisiert und die Fanarbeit vertieft werden. Unter seiner maßgeblichen Mitwirkung wurde als wichtiger struktureller Schritt im Jahr 2017 die Ausgliederung der Profiabteilung in die vereinseigene Spielbetriebs GmbH vollzogen.
Seit mehreren Jahren engagiert sich Fechner zudem in der „Arbeitsgemeinschaft Vereinskultur“ des FCM, die sich den Belangen von Mitgliedern, Fans und Traditionen widmet. Für sein herausragendes Engagement und Wirken wurde ihm 2020 vom FCM die Goldene Ehrennadel verliehen.
Hintergrund zur Auszeichnung mit der Ehrennadel
Die Ehrennadel ist nach dem Verdienstorden die zweithöchste Ehrung des Landes Sachsen-Anhalt. Sie wird für ehrenamtliches Engagement vom Ministerpräsidenten verliehen. Jede Person darf Anregungen für die Verleihung an die Vorschlagberechtigten heranbringen. Die Vorschläge selbst dürfen nur von Mitgliedern der Landesregierung, Präsidentinnen und Präsidenten des Landesverwaltungsamtes, Landratsmitgliedern oder Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern kreisfreier Städte eingereicht werden.